zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 6

Mordpläne gegen Nehemia - Vollendung der Mauer

1 Und es geschah, als Sanballat und Tobija und Geschem, der Araber, und unsere übrigen Feinde vernahmen, daß ich die Mauer gebaut hätte und daß kein Riß mehr darin wäre, - doch hatte ich bis zu jener Zeit die Flügel noch nicht in die Tore eingesetzt - 2 da sandten Sanballat und Geschem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns in einem der Dörfer im Tale von Ono miteinander zusammentreffen! Sie gedachten aber, mir Böses zu tun. 3 Und ich sandte Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich führe ein großes Werk aus und kann nicht hinabkommen. Warum sollte das Werk ruhen, wenn ich es ließe und zu euch hinabkäme? 4 Und sie sandten auf diese Weise viermal zu mir, und ich erwiderte ihnen auf diesselbe Weise. 5 Da sandte Sanballat auf diese Weise zum fünften Male seinen Diener zu mir mit einem offenen Briefe in seiner Hand. 6 Darin stand geschrieben: Unter den Nationen verlautet, und Gaschmu sagt es, daß ihr, du und die Juden, euch zu empören gedenket; darum bauest du die Mauer; und du wollest, nach diesem Gerücht, ihr König werden; (Esra 4.12) 7 auch habest du Propheten bestellt, damit sie in Jerusalem über dich ausrufen und sagen: Es ist ein König in Juda! Und nun wird der König diese Gerüchte vernehmen. So komm nun, daß wir uns zusammen beraten. 8 Da sandte ich zu ihm und ließ ihm sagen: Es ist nicht geschehen nach diesen Worten, die du sprichst; sondern aus deinem eigenen Herzen erdichtest du sie. 9 Denn sie alle wollten uns in Furcht setzen, indem sie sprachen: Ihre Hände werden von dem Werke ablassen, und es wird nicht ausgeführt werden. - Und nun, stärke meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Schemajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels, der sich eingeschlossen hatte. Und er sprach: Laß uns im Hause Gottes, im Innern des Tempels, zusammenkommen und die Türen des Tempels verschließen; denn sie werden kommen, dich zu ermorden; und zwar werden sie bei der Nacht kommen, dich zu ermorden. 11 Aber ich sprach: Ein Mann wie ich sollte fliehen? und wie könnte einer, wie ich bin, in den Tempel hineingehen und am Leben bleiben? Ich will nicht hineingehen! 12 Und ich merkte, daß nicht Gott ihn gesandt hatte; sondern er sprach diese Weissagung wider mich, und Tobija und Sanballat hatten ihn gedungen. 13 Darum war er gedungen, damit ich mich fürchten und also tun und mich versündigen sollte, und damit sie ein böses Gerücht hätten, auf daß sie mich verlästern könnten. - (4. Mose 18.7) 14 Gedenke es, mein Gott, dem Tobija und dem Sanballat nach diesen ihren Werken, und auch der Prophetin Noadja und den übrigen Propheten, die mich in Furcht setzen wollten! 15 Und die Mauer wurde vollendet am 25. des Elul, in 52 Tagen. 16 Und es geschah, als alle unsere Feinde es hörten, da fürchteten sich alle Nationen, die rings um uns her waren, und sie sanken sehr in ihren Augen; und sie erkannten, daß dieses Werk von unserem Gott aus geschehen war. 17 Auch ließen in jenen Tagen Edle von Juda viele Briefe an Tobija abgehen, und solche von Tobija kamen an sie. 18 Denn es gab viele in Juda, die ihm geschworen hatten, denn er war ein Schwiegersohn Schekanjas, des Sohnes Arachs; und sein Sohn Jochanan hatte die Tochter Meschullams, des Sohnes Berekjas, genommen. 19 Auch redeten sie vor mir von seinen guten Taten und hinterbrachten ihm meine Worte; und Tobija sandte Briefe, um mich in Furcht zu setzen.