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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 23

Josuas Mahnrede

1 Und es geschah nach vielen Tagen, nachdem Jehova Israel Ruhe geschafft hatte vor allen seinen Feinden ringsum, als Josua alt geworden war, wohlbetagt, (Josua 21.44) 2 da berief Josua ganz Israel: seine Ältesten und seine Häupter und seine Richter und seine Vorsteher, und sprach zu ihnen: Ich bin alt geworden, wohlbetagt; 3 und ihr, ihr habt alles gesehen, was Jehova, euer Gott, allen diesen Nationen euretwegen getan hat. Denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch gestritten hat. 4 Sehet, ich habe euch diese übrigen Nationen durchs Los als Erbteil zufallen lassen, nach euren Stämmen, vom Jordan an (sowie alle Nationen, die ich ausgerottet habe) bis an das große Meer gegen Sonnenuntergang. 5 Und Jehova, euer Gott, er selbst wird sie vor euch ausstoßen und sie vor euch austreiben; und ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen, so wie Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat. 6 So haltet denn sehr fest daran, alles zu beobachten und zu tun, was in dem Buche des Gesetzes Moses geschrieben ist, daß ihr nicht davon abweichet zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 daß ihr nicht unter diese Nationen kommet, diese, die bei euch übriggeblieben sind, und den Namen ihrer Götter nicht erwähnet und nicht jemand bei ihm beschwöret, und ihnen nicht dienet und euch nicht vor ihnen niederwerfet! (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern Jehova, eurem Gott, sollt ihr anhangen, so wie ihr getan habt bis auf diesen Tag. 9 Und Jehova hat große und starke Nationen vor euch ausgetrieben; und ihr - niemand hat vor euch standgehalten bis auf diesen Tag: (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein Mann von euch jagt tausend; denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet, so wie er zu euch geredet hat. 11 So habet wohl acht auf eure Seelen, daß ihr Jehova, euren Gott, liebet! 12 Denn wenn ihr euch irgend abwendet und euch an den Rest dieser Nationen hänget, dieser, die bei euch übriggeblieben sind, und ihr euch mit ihnen verschwägert und unter sie kommet, und sie unter euch: 13 so wisset bestimmt, daß Jehova, euer Gott, nicht fortfahren wird, diese Nationen vor euch auszutreiben; und sie werden euch zur Schlinge werden und zum Fallstrick, und zur Geißel in euren Seiten und zu Dornen in euren Augen, bis ihr umkommet aus diesem guten Lande, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg der ganzen Erde; und ihr wisset mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort dahingefallen ist von all den guten Worten, die Jehova, euer Gott, über euch geredet hat: sie sind euch alle eingetroffen, nicht ein Wort davon ist dahingefallen. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Aber es wird geschehen, so wie jedes gute Wort über euch gekommen ist, das Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat, also wird Jehova jedes böse Wort über euch kommen lassen, bis er euch aus diesem guten Lande vertilgt hat, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund Jehovas, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet, und hingehet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederwerfet, so wird der Zorn Jehovas gegen euch entbrennen, und ihr werdet schnell umkommen aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat.