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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 15

Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, nach der Grenze Edoms hin, der Wüste Zin, gegen Mittag, im äußersten Süden. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre Südgrenze war vom Ende des Salzmeeres, von der Zunge, die sich gegen Süden wendet; 3 und sie lief aus südwärts von der Anhöhe Akrabbim und ging hinüber nach Zin, und sie stieg hinauf südlich von Kades-Barnea und ging hinüber nach Hezron, und sie stieg hinauf nach Addar und wandte sich nach Karka, 4 und sie ging hinüber nach Azmon und lief aus an dem Bache Ägyptens; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. Das soll eure Südgrenze sein. - 5 Und die Grenze gegen Osten war das Salzmeer bis an das Ende des Jordan. - Und die Grenze an der Nordseite war von der Meereszunge an, vom Ende des Jordan; 6 und die Grenze stieg hinauf nach Beth-Hogla und ging hinüber nördlich von Beth-Araba; und die Grenze stieg hinauf zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens; (Josua 18.17) 7 und die Grenze stieg von dem Tale Achor hinauf nach Debir, und sie wandte sich nördlich nach Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, die südlich von dem Bache ist; und die Grenze ging hinüber zum Wasser En-Semes, und ihr Ausgang war nach En-Rogel hin; (2. Samuel 17.17) 8 und die Grenze stieg das Tal des Sohnes Hinnoms hinauf, nach der Südseite der Jebusiter, das ist Jerusalem; und die Grenze stieg zu dem Gipfel des Berges hinauf, welcher vor dem Tale Hinnom, gegen Westen, am Ende der Talebene der Rephaim, gegen Norden liegt; (2. Chronik 28.3) 9 und die Grenze zog sich herum von dem Gipfel des Berges nach der Quelle des Wassers Nephtoach, und lief nach den Städten des Gebirges Ephron hin; und die Grenze zog sich herum nach Baala, das ist Kirjath-Jearim; (Josua 15.60) 10 und von Baala wandte sich die Grenze gegen Westen nach dem Gebirge Seir und ging hinüber nach der Nordseite des Berges Jearim, das ist Kesalon, und sie stieg hinab nach Beth-Semes und ging hinüber nach Timna; 11 und die Grenze lief nach der Nordseite von Ekron hin; und die Grenze zog sich herum nach Schikkeron und ging hinüber nach dem Berge von Baala, und sie lief aus bei Jabneel; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. - 12 Und die Westgrenze war das große Meer und das Angrenzende. Das war die Grenze der Kinder Juda ringsum nach ihren Geschlechtern. 13 Und Kaleb, dem Sohne Jephunnes, gab er ein Teil inmitten der Kinder Juda, nach dem Befehle Jehovas an Josua: Die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb trieb von dannen aus die drei Söhne Enaks, Scheschai und Achiman und Talmai, Kinder Enaks. 15 Und von dannen zog er hinauf gegen die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 17 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', ein Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 18 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 19 Und sie sprach: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die oberen Quellen und die unteren Quellen. 20 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte am Ende des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze Edoms hin im Süden, waren: Kabzeel und Eder und Jagur, 22 und Kina und Dimona und Adada, 23 und Kedesch und Hazor und Jithnan; 24 Siph und Telem und Bealoth, 25 und Neu-Hazor und Kerijoth-Hezron, das ist Hazor; 26 Amam und Schema und Molada, 27 und Hazor-Gadda und Heschmon und Beth-Pelet, 28 und Hazar-Schual und Beerseba und Bisjothja; 29 Baala und Ijim und Ezem, 30 und El-Tolad und Kesil und Horma, 31 und Ziklag und Madmanna und Sansanna, 32 und Lebaoth und Schilchim und Ajin und Rimmon: aller Städte waren 29 und ihre Dörfer. - 33 In der Niederung: Eschtaol und Zorha und Aschna, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 und Sanoach und En-Gannim, Tappuach und Enam, 35 Jarmuth und Adullam, Soko und Aseka, 36 und Schaaraim und Adithaim und Gedera und Gederothaim: vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan und Hadascha und Migdal-Gad, 38 und Dilhan und Mizpe und Joktheel, 39 Lachis und Bozkath und Eglon, 40 und Kabbon und Lachmas und Kithlisch, 41 und Gederoth, Beth-Dagon und Naama und Makkeda: sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna und Ether und Aschan, 43 und Jiphtach und Aschna und Nezib, 44 und Kehila und Aksib und Marescha: neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron und seine Tochterstädte und seine Dörfer. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron an und westwärts, alle, die zur Seite von Asdod lagen, und ihre Dörfer: 47 Asdod, seine Tochterstädte und seine Dörfer; Gasa, seine Tochterstädte und seine Dörfer, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer und das Angrenzende. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Und im Gebirge: Schamir und Jattir und Soko, 49 und Danna und Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 und Anab und Eschtemo und Anim, 51 und Gosen und Holon und Gilo: elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab und Duma und Eschhan, 53 und Janum und Beth-Tappuach und Apheka, 54 und Humta und Kirjath-Arba, das ist Hebron, und Zior: neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel und Siph und Juta, 56 und Jisreel und Jokdeam und Sanoach, 57 Kajin, Gibea und Timna: zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halchul, Beth-Zur und Gedor, 59 und Maarath und Beth-Anoth und Eltekon: sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, und Rabba: zwei Städte und ihre Dörfer. - (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste: Beth-Araba, Middin und Sekaka, 62 und Nibschan und Ir-Hammelach und Engedi: sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Aber die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, - die Kinder Juda vermochten sie nicht auszutreiben; und die Jebusiter haben mit den Kindern Juda in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)