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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 7

Gebot der Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, und viele Nationen vor dir hinaustreibt: die Hethiter und die Girgasiter und die Amoriter und die Kanaaniter und die Perisiter und die Hewiter und die Jebusiter, sieben Nationen, größer und stärker als du, (5. Mose 31.3) 2 und Jehova, dein Gott, sie vor dir dahingibt, und du sie schlägst, so sollst du sie ganz und gar verbannen; du sollst keinen Bund mit ihnen machen, noch Gnade gegen sie üben. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern: Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie würden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie anderen Göttern dienten; und der Zorn Jehovas würde wider euch entbrennen, und er würde dich schnell vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim umhauen und ihre geschnitzten Bilder mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3) 6 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott: dich hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zum Eigentumsvolke zu sein aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht weil euer mehr wären als aller Völker, hat Jehova sich euch zugeneigt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern wegen Jehovas Liebe zu euch, und weil er den Eid hielt, den er euren Vätern geschworen, hat Jehova euch mit starker Hand herausgeführt und dich erlöst aus dem Hause der Knechtschaft, aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten. 9 So wisse denn, daß Jehova, dein Gott, Gott ist, der treue Gott, der den Bund und die Güte auf tausend Geschlechter hin denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote beobachten, (2. Mose 20.6) 10 und denen, die ihn hassen, ins Angesicht vergilt, sie zu vertilgen: nicht zögert er mit seinem Hasser, ins Angesicht vergilt er ihm! 11 So sollst du das Gebot und die Satzungen und die Rechte beobachten, die ich dir heute zu tun gebiete. (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17) 12 Und es wird geschehen: dafür daß ihr diesen Rechten gehorchet und sie beobachtet und sie tut, wird Jehova, dein Gott, dir den Bund und die Güte bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat; (2. Mose 23.22) 13 und er wird dich lieben und dich segnen und dich mehren: er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Getreide und deinen Most und dein Öl, das Geworfene deiner Rinder und die Zucht deines Kleinviehes, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Gesegnet wirst du sein vor allen Völkern; kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare wird unter dir sein, noch unter deinem Vieh. 15 Und Jehova wird jede Krankheit von dir abwenden; und keine der bösen Seuchen Ägyptens, die du kennst, wird er auf dich legen, sondern er wird sie auf alle deine Hasser bringen. 16 Und du wirst alle Völker verzehren, die Jehova, dein Gott, dir geben wird. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir ein Fallstrick sein. (Josua 23.13) 17 Wenn du in deinem Herzen sprichst: Diese Nationen sind größer als ich; wie vermöchte ich sie auszutreiben? - (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 fürchte dich nicht vor ihnen; gedenke doch dessen, was Jehova, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat, 19 der großen Versuchungen, die deine Augen gesehen, und der Zeichen und der Wunder, und der starken Hand und des ausgestreckten Armes, womit Jehova, dein Gott, dich herausgeführt hat. Also wird Jehova, dein Gott, all den Völkern tun, vor denen du dich fürchtest; (5. Mose 4.34) 20 und auch die Hornissen wird Jehova, dein Gott, gegen sie entsenden, bis die Übriggebliebenen und die sich vor dir Verbergenden umgekommen sind. (2. Mose 23.28-30) 21 Erschrick nicht vor ihnen! denn Jehova, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein großer und furchtbarer Gott. 22 Und Jehova, dein Gott, wird diese Nationen nach und nach vor dir austreiben; du wirst sie nicht eilends vernichten können, damit nicht das Wild des Feldes sich wider dich mehre. 23 Und Jehova, dein Gott, wird sie vor dir dahingeben und sie in große Verwirrung versetzen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du wirst ihre Namen vernichten unter dem Himmel hinweg; kein Mensch wird vor dir bestehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die geschnitzten Bilder ihrer Götter sollt ihr mit Feuer verbrennen; du sollst nicht das Silber und das Gold an ihnen begehren und es dir nehmen, daß du nicht dadurch verstrickt werdest; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott; 26 und du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen, so daß du ein Bann werdest gleich ihm; du sollst es ganz und gar verabscheuen und es gänzlich für einen Greuel halten, denn es ist ein Bann. (Josua 7.11)