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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst und siehst Roß und Wagen, ein Volk, zahlreicher als du, so sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn Jehova, dein Gott, ist mit dir, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat. 2 Und es soll geschehen, wenn ihr zum Streite heranrücket, so soll der Priester herzutreten und zu dem Volke reden 3 und zu ihnen sprechen: Höre, Israel! ihr rücket heute zum Streite heran wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und ängstiget euch nicht und erschrecket nicht vor ihnen; 4 denn Jehova, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch zu streiten mit euren Feinden, um euch zu retten. 5 Und die Vorsteher sollen zu dem Volke reden und sprechen: Wer ist der Mann, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann es einweihe. (5. Mose 16.18) 6 Und wer ist der Mann, der einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nicht benutzt hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann ihn benutze. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Und wer ist der Mann, der sich ein Weib verlobt und es noch nicht genommen hat? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit er nicht in der Schlacht sterbe, und ein anderer Mann sie nehme. (5. Mose 24.5) 8 Und die Vorsteher sollen weiter zu dem Volke reden und sprechen: Wer ist der Mann, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist? er gehe und kehre nach seinem Hause zurück, damit nicht das Herz seiner Brüder verzagt werde wie sein Herz. (Richter 7.3) 9 Und es soll geschehen, wenn die Vorsteher aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Heeroberste an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du dich einer Stadt näherst, wider sie zu streiten, so sollst du ihr Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Und es soll geschehen, wenn sie dir Frieden erwidert und dir auftut, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und dir dienen. 12 Und wenn sie nicht Frieden mit dir macht, sondern Krieg mit dir führt, so sollst du sie belagern; 13 und gibt Jehova, dein Gott, sie in deine Hand, so schlage alle ihre Männlichen mit der Schärfe des Schwertes. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Doch die Weiber und die Kinder, und das Vieh und alles, was in der Stadt sein wird, alle ihre Beute, sollst du für dich rauben; und du sollst die Beute deiner Feinde essen, die Jehova, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr fern von dir sind, die nicht sind von den Städten dieser Nationen hier. 16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat; (Josua 10.40) 17 sondern du sollst sie gänzlich verbannen: die Hethiter und die Amoriter, die Kanaaniter und die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter, wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat; (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren, zu tun nach allen ihren Greueln, die sie ihren Göttern getan haben, und ihr nicht sündiget wider Jehova, euren Gott. 19 Wenn du eine Stadt viele Tage belagern wirst, indem du Krieg wider sie führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst (denn du kannst davon essen), und sollst sie nicht abhauen; denn ist der Baum des Feldes ein Mensch, daß er vor dir in Belagerung kommen sollte? 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, daß sie keine Bäume sind, von denen man ißt, die darfst du verderben und abhauen; und du magst Belagerungswerke davon bauen wider die Stadt, die Krieg mit dir führt, bis sie gefallen ist.