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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 3

Salomos Tempelbau

1 Und Salomo fing an, das Haus Jehovas zu bauen in Jerusalem, auf dem Berge Morija, wo er seinem Vater David erschienen war, an dem Orte, den David bereitet hatte, auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Und er fing an zu bauen im zweiten Monat, am zweiten Tage, im vierten Jahre seiner Regierung. 3 Und dies war die Grundlage, welche Salomo zum Bau des Hauses Gottes legte: die Länge, nach dem früheren Ellenmaß, sechzig Ellen, und die Breite zwanzig Ellen. - 4 Und die Halle, welche der Länge nach vor der Breite des Hauses war, zwanzig Ellen, und die Höhe120; und er überzog sie inwendig mit reinem Golde. 5 Und das große Haus bekleidete er mit Zypressenholz, und bekleidete es mit gutem Golde; und er brachte Palmen und Ketten darauf an. 6 Und er überzog das Haus mit kostbaren Steinen zum Schmuck; das Gold aber war Gold von Parwaim. 7 Und er bekleidete das Haus, die Balken der Decke, die Schwellen und seine Wände und seine Türflügel mit Gold; und er schnitzte Cherubim ein an den Wänden. 8 Und er machte das Haus des Allerheiligsten. Seine Länge, vor der Breite des Hauses her, war zwanzig Ellen, und seine Breite zwanzig Ellen; und er bekleidete es mit gutem Golde, an sechshundert Talente. 9 Und das Gewicht der Nägel war an fünfzig Sekel Gold. Auch die Obergemächer bekleidete er mit Gold. 10 Und er machte im Hause des Allerheiligsten zwei Cherubim, ein Werk von Bildhauerarbeit; und man überzog sie mit Gold. 11 Und die Flügel der Cherubim, - ihre Länge war zwanzig Ellen: der Flügel des einen, von fünf Ellen, rührte an die Wand des Hauses; und der andere Flügel, von fünf Ellen, rührte an den Flügel des anderen Cherubs; 12 und der Flügel des anderen Cherubs, von fünf Ellen, rührte an die Wand des Hauses; und der andere Flügel, von fünf Ellen, stieß an den Flügel des einen Cherubs. 13 Die Flügel dieser Cherubim maßen ausgebreitet zwanzig Ellen; und sie selbst standen auf ihren Füßen, und ihre Angesichter waren dem Hause zugewandt. 14 Und er machte den Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus, und brachte Cherubim darauf an. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, 35 Ellen die Länge; und das Kapitäl, das auf ihrer Spitze war, maß fünf Ellen. 16 Und er machte Ketten im Sprachorte und tat sie an die Spitze der Säulen; und er machte hundert Granatäpfel und tat sie an die Ketten. 17 Und er richtete die Säulen vor dem Tempel auf, eine zur Rechten und eine zur Linken; und er gab der rechten den Namen Jakin, und der linken den Namen Boas.