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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. 1, 2 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, 3, 4, 5, 6, 7 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." 8 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. 9 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. 10, 11 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 12 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." 13 

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1. Chronik - Kapitel 3

Nachkommen Davids

1 Und dies waren die Söhne Davids, die ihm in Hebron geboren wurden: Der erstgeborene, Ammon, von Achinoam, der Jisreelitin; der zweite, Daniel, von Abigail, der Karmelitin; 14 2 der dritte, Absalom, der Sohn Maakas, der Tochter Talmais, des Königs von Gesur; der vierte, Adonija, der Sohn Haggiths; 3 der fünfte, Schephatja, von Abital; der sechste, Jithream, von seinem Weibe Egla. 4 Sechs wurden ihm in Hebron geboren. Und er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate; und 33 Jahre regierte er zu Jerusalem. 5 Und diese wurden ihm in Jerusalem geboren: Schimea und Schobab und Nathan und Salomo, vier, von Bathschua, der Tochter Ammiels; 15, 16 6 und Jibchar und Elischama und Eliphelet, 7 und Nogah und Nepheg und Japhia, 8 und Elischama und Eljada und Eliphelet, neun; 9 alles Söhne Davids, außer den Söhnen der Kebsweiber; und Tamar war ihre Schwester. 17 10 Und der Sohn Salomos war Rehabeam; dessen Sohn Abija, dessen Sohn Asa, dessen Sohn Josaphat, 18 11 dessen Sohn Joram, dessen Sohn Ahasja, dessen Sohn Joas, 12 dessen Sohn Amazja, dessen Sohn Asarja, dessen Sohn Jotham, 13 dessen Sohn Ahas, dessen Sohn Hiskia, dessen Sohn Manasse, 14 dessen Sohn Amon, dessen Sohn Josia. 15 Und die Söhne Josias: Der erstgeborene, Jochanan; der zweite, Jojakim; der dritte, Zedekia; der vierte, Schallum. 16 Und die Söhne Jojakims: dessen Sohn Jekonja, dessen Sohn Zedekia. 17 Und die Söhne Jekonjas: Assir; dessen Sohn Schealtiel 19 18 und Malkiram und Pedaja und Schenazar, Jekamja, Hoschama und Nebadja. 19 Und die Söhne Pedajas: Serubbabel und Simei. Und die Söhne Serubbabels: Meschullam und Hananja; und Schelomith war ihre Schwester; 20, 21 20 und Haschuba und Ohel und Berekja und Hasadja, Juschab-Hesed, fünf. 21 Und die Söhne Hananjas: Pelatja und Jesaja; die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadjas, die Söhne Schekanjas. 22 Und die Söhne Schekanjas: Schemaja. Und die Söhne Schemajas: Hattusch und Jigeal und Bariach und Nearja und Schaphath... sechs. 23 Und die Söhne Nearjas: Eljoenai und Hiskia und Asrikam, drei. 24 Und die Söhne Eljoenais: Hodajewa und Eljaschib und Pelaja und Akkub und Jochanan und Delaja und Anani, sieben.

Querverweise

1 4. Mose 18.20: Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen.

2 Josua 21.2: Das war in Schilo im Land Kanaan. Sie sagten: "Jahwe hat durch Mose befohlen, dass wir Städte bekommen sollen, in denen wir wohnen können und wo wir Weideland für unser Vieh haben."

3 2. Mose 21.13: Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann.

4 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte im Ostjordanland aus,

5 5. Mose 19.2: dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.

6 5. Mose 19.9: vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.

7 Josua 20.1: Jahwe sagte zu Josua:

8 4. Mose 26.54: Einem großen Stamm sollst du einen großen Erbbesitz zuteilen und einem kleinen einen kleinen. Jedem Stamm soll sein Erbbesitz nach der Zahl seiner Gemusterten zugeteilt werden.

9 3. Mose 21.10: Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen.

10 5. Mose 17.6: Aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen muss sterben, wer den Tod verdient. Er darf aber nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden.

11 5. Mose 19.15: Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.

12 1. Mose 9.6: Wer das Blut von Menschen vergießt - durch Menschen werde vergossen sein Blut! / Denn der Mensch ist zum Abbild Gottes gemacht.

13 2. Mose 29.45: Und ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und ihr Gott sein.

14 2. Samuel 3.2-5: In Hebron wurden David folgende Söhne geboren: Sein Ältester war Amnon von seiner Frau Ahinoam aus Jesreel,

15 2. Samuel 5.14-16: Seine in Jerusalem geborenen Söhne waren Schammua, Schobab, Natan und Salomo,

16 1. Chronik 14.4-7: Seine in Jerusalem geborenen Söhne waren Schammua, Schobab, Natan, Salomo,

17 2. Samuel 13.1: Davids Sohn Abschalom hatte eine schöne Schwester. Sie hieß Tamar. Eines Tages verliebte sich Amnon, ein anderer Sohn Davids, in sie.

18 Matthäus 1.7: Salomo wurde der Vater von Rehabeam, Rehabeam der von Abija, Abija der von Asa,

19 2. Chronik 36.10: Um die Jahreswende ließ König Nebukadnezzar ihn und die kostbaren Gegenstände aus dem Haus Jahwes nach Babylon holen. Zum König über Juda und Jerusalem setzte er Zidkija, einen Verwandten Jojakims, ein.

20 Esra 3.2: Jeschua Ben-Jozadak und Serubbabel Ben-Schealtiël begannen mit ihren Brüdern, den Priestern und den anderen Israeliten, den Altar des Gottes Israels wieder aufzubauen. Sie wollten auf ihm die Brandopfer darbringen, wie sie im Gesetz von Mose, dem Mann Gottes, vorgeschrieben waren.

21 Esra 3.8: Im Mai des zweiten Jahres nach ihrer Rückkehr wurde mit den Bauarbeiten für das Haus Gottes in Jerusalem begonnen. Jeschua Ben-Jozadak und Serubbabel Ben-Schealtiël standen zusammen mit ihren Brüdern, den Priestern, den Leviten und den anderen Israeliten, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem zurückgekommen waren, geschlossen hinter dem Werk. Sie übertrugen den Leviten, die 20 Jahre und älter waren, die Aufsicht über die Bauarbeiten am Tempel Jahwes.