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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 27

Heerführer, Stammesfürsten und Beamte

1 Und die Kinder Israel, nach ihrer Zahl, die Häupter der Väter und die Obersten über tausend und über hundert, und ihre Vorsteher, die dem König dienten in allen Angelegenheiten der Abteilungen, der antretenden und der abtretenden, Monat für Monat, für alle Monate des Jahres; eine jede Abteilung zählte 24000 Mann. 2 Über die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels; und in seiner Abteilung waren 24000. 3 Er war von den Söhnen des Perez, das Haupt aller Heerobersten für den ersten Monat. 4 Und über die Abteilung des zweiten Monats war Dodai, der Achochiter; und von seiner Abteilung war Mikloth Oberaufseher; und in seiner Abteilung waren 24000. 5 Der Oberste des dritten Heeres für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Krondieners, als Haupt; und in seiner Abteilung waren 24000. 6 Dieser Benaja war ein Held unter den Dreißig und über die Dreißig; und von seiner Abteilung war Ammisabad, sein Sohn, Oberaufseher. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asael, der Bruder Joabs, und Sebadja, sein Sohn, nach ihm; und in seiner Abteilung waren 24000. 8 der fünfte für den fünften Monat war der Oberste Schamhuth, der Jisrachiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn Ikkesch', der Tekoiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 10 Der siebte für den siebten Monat war Helez, der Peloniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Huschathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anathothiter, von den Benjaminitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Maharai, der Netophathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Pirhathoniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 15 der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, der Netophathiter, von Othniel; und in seiner Abteilung waren 24000. 16 Und über die Stämme Israels: Der Fürst der Rubeniter war Elieser, der Sohn Sikris; der Simeoniter, Schephatja, der Sohn Maakas; 17 von Levi, Haschabja, der Sohn Kemuels; von Aaron, Zadok; 18 von Juda, Elihu, von den Brüdern Davids; von Issaschar, Omri, der Sohn Michaels; 19 von Sebulon, Jischmaja, der Sohn Obadjas; von Naphtali, Jerimoth, der Sohn Asriels; 20 von den Kindern Ephraim, Hosea, der Sohn Asasjas; von dem halben Stamme Manasse, Joel, der Sohn Pedajas; 21 von der Hälfte des Manasse in Gilead, Iddo, der Sohn Sekarjas; von Benjamin, Jaasiel, der Sohn Abners; 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. (1. Chronik 21.14) 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs. (2. Samuel 8.16)