zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 24

Abteilungen der Priester

1 Und was die Söhne Aarons betrifft, so waren ihre Abteilungen: Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) 2 Und Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater, und sie hatten keine Söhne; und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst aus. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David, und Zadok von den Söhnen Eleasars, und Ahimelech von den Söhnen Ithamars teilten sie ab nach ihrem Amte, in ihrem Dienste. (2. Chronik 8.14) 4 Und von den Söhnen Eleasars wurden mehr Familienhäupter gefunden, als von den Söhnen Ithamars; und so teilten sie sie so ab: Von den Söhnen Eleasars sechzehn Häupter von Vaterhäusern, und von den Söhnen Ithamars acht Häupter von ihren Vaterhäusern. 5 Und zwar teilten sie sie durch Lose ab, diese wie jene; denn die Obersten des Heiligtums und die Obersten Gottes waren aus den Söhnen Eleasars und aus den Söhnen Ithamars. 6 Und Schemaja, der Sohn Nethaneels, der Schreiber aus Levi, schrieb sie auf in Gegenwart des Königs und der Obersten und Zadoks, des Priesters, und Ahimelechs, des Sohnes Abjathars, und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten. Je ein Vaterhaus wurde ausgelost für Eleasar, und je eines wurde ausgelost für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los kam heraus für Jehojarib, für Jedaja das zweite, 8 für Harim das dritte, für Seorim das vierte, 9 für Malkija das fünfte, für Mijamin das sechste, 10 für Hakkoz das siebte, für Abija das achte, (Lukas 1.5) 11 für Jeschua das neunte, für Schekanja das zehnte, 12 für Eljaschib das elfte, für Jakim das zwölfte, 13 für Huppa das dreizehnte, für Jeschebab das vierzehnte, 14 für Bilga das fünfzehnte, für Immer das sechzehnte, 15 für Hesir das siebzehnte, für Happizez das achtzehnte, 16 für Pethachja das neunzehnte, für Jecheskel das zwanzigste, 17 für Jakin das einundzwanzigste, für Gamul das zweiundzwanzigste, 18 für Delaja das dreiundzwanzigste, für Maasja das vierundzwanzigste. 19 Das war ihre Einteilung zu ihrem Dienst, um in das Haus Jehovas zu kommen nach ihrer Vorschrift, gegeben durch ihren Vater Aaron, so wie Jehova, der Gott Israels, ihm geboten hatte. 20 Und was die übrigen Söhne Levis betrifft: von den Söhnen Amrams: Schubael; von den Söhnen Schubaels: Jechdeja. - 21 Von Rechabja, von den Söhnen Rechabjas: das Haupt, Jischija. - (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Von den Jizharitern: Schelomoth; von den Söhnen Schelomoths: Jachath. - 23 Und die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; Jekamam, der vierte. - 24 die Söhne Ussiels: Micha; von den Söhnen Michas: Schamir. 25 Der Bruder Michas war Jischija; von den Söhnen Jischijas: Sekarja. - 26 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Jaasijas, seines Sohnes: 27 die Söhne Meraris von Jaasija, seinem Sohne: Schoham und Sakkur und Ibri; 28 von Machli: Eleasar, der hatte aber keine Söhne; 29 von Kis, die Söhne Kis': Jerachmeel; 30 und die Söhne Musis: Machil und Eder und Jerimoth. Das waren die Söhne der Leviten, nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, in Gegenwart des Königs David und Zadoks und Ahimelechs und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten, das Haupt der Väter wie sein geringster Bruder. (1. Chronik 25.8) 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.