1Jahwe wies Mose an, 2den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31)3Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1)4Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1)12Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein."13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33)15und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho."16Jahwe sagte zu Mose: 17"Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.
1Dies sind die Satzungen und die Rechte, welche ihr beobachten sollt, sie zu tun in dem Lande, das Jehova, der Gott deiner Väter, dir gegeben hat, es zu besitzen alle die Tage, die ihr auf dem Erdboden lebet:2Ihr sollt alle die Orte gänzlich zerstören, wo die Nationen, die ihr austreiben werdet, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter jedem grünen Baume;(5. Mose 7.5)(5. Mose 7.25)3und ihr sollt ihre Altäre niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim mit Feuer verbrennen und die geschnitzten Bilder ihrer Götter umhauen; und ihr sollt ihre Namen aus selbigem Orte vertilgen.4Jehova, eurem Gott, sollt ihr nicht also tun;5sondern den Ort sollt ihr aufsuchen, welchen Jehova, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, daß er dort wohne, und dahin sollst du kommen.6Und ihr sollt dahin bringen eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, und eure Zehnten, und das Hebopfer eurer Hand, und eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben, und die Erstgeborenen eures Rind- und eures Kleinviehes;7und daselbst sollt ihr vor Jehova, eurem Gott, essen und euch erfreuen, ihr und eure Häuser, an allem Geschäft eurer Hand, worin Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat.8Ihr sollt nicht tun nach allem, was wir heute hier tun, ein jeder, was irgend recht ist in seinen Augen;9denn ihr seid bis jetzt noch nicht zu der Ruhe und zu dem Erbteil gekommen, das Jehova, dein Gott, dir gibt.10Seid ihr aber über den Jordan gezogen und wohnet ihr in dem Lande, das Jehova, euer Gott, euch erben läßt, und er schafft euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum, und ihr wohnet sicher,(1. Könige 5.5)11so soll es geschehen: der Ort, welchen Jehova, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dahin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand, und alle Auswahl eurer Gelübde, die ihr Jehova geloben werdet.12Und ihr sollt euch freuen vor Jehova, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde, und der Levit, der in euren Toren ist, denn er hat kein Teil noch Erbe mit euch.(4. Mose 18.20)(4. Mose 18.24)13Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer an jedem Orte opferst, den du siehst!14sondern an dem Orte, welchen Jehova in einem deiner Stämme erwählen wird, daselbst sollst du deine Brandopfer opfern und daselbst alles tun, was ich dir gebiete.15Doch magst du nach allem Begehr deiner Seele schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat: Der Unreine und der Reine mögen es essen, wie die Gazelle und wie den Hirsch.(5. Mose 12.22)(5. Mose 14.5)16Nur das Blut sollt ihr nicht essen, ihr sollt es auf die Erde gießen wie Wasser. -(3. Mose 3.17)17Du darfst in deinen Toren nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öles, noch die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, noch alle deine Gelübde, die du tust, noch deine freiwilligen Gaben, noch das Hebopfer deiner Hand;18sondern vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, sollst du es essen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist; und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, erfreuen an allem Geschäft deiner Hand.(5. Mose 14.23)19Hüte dich, daß du den Leviten nicht verlässest, alle deine Tage in deinem Lande.(5. Mose 12.12)(5. Mose 14.27)20Wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, so wie er zu dir geredet hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen begehrt, so magst du Fleisch essen nach allem Begehr deiner Seele.21Wenn der Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, fern von dir ist, so magst du schlachten von deinem Rind- und von deinem Kleinvieh, das Jehova dir gegeben hat, so wie ich dir geboten habe, und in deinen Toren essen nach allem Begehr deiner Seele;22gerade so wie die Gazelle und der Hirsch gegessen werden, also magst du es essen: Der Unreine und der Reine mögen es gleicherweise essen.(5. Mose 12.15)23Nur halte daran fest, kein Blut zu essen, denn das Blut ist die Seele; und du sollst nicht die Seele mit dem Fleische essen;(5. Mose 12.16)24du sollst es nicht essen, du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser;25du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, weil du tust, was recht ist in den Augen Jehovas.26Jedoch deine heiligen Dinge, die du haben wirst, und deine Gelübde sollst du nehmen und an den Ort kommen, den Jehova erwählen wird;27und deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jehovas, deines Gottes, opfern; und das Blut deiner Schlachtopfer soll an den Altar Jehovas, deines Gottes, gegossen werden, und das Fleisch magst du essen.(5. Mose 12.6)28Habe acht und höre auf alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe ewiglich, weil du tust, was gut und recht ist in den Augen Jehovas, deines Gottes.29Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen vor dir ausrottet, zu welchen du kommst, um sie auszutreiben, und du treibst sie aus und wohnst in ihrem Lande,30so hüte dich, daß du nicht verstrickt werdest ihnen nach, nachdem sie vor dir vertilgt sind, und daß du nicht fragest nach ihren Göttern und sprechest: Wie dienten diese Nationen ihren Göttern? so will auch ich ebenso tun.(5. Mose 7.16)31Jehova, deinem Gott, sollst du nicht also tun; denn alles, was für Jehova ein Greuel ist, den er haßt, haben sie ihren Göttern getan; denn sogar ihre Söhne und ihre Töchter haben sie ihren Göttern mit Feuer verbrannt.32Das ganze Wort, das ich euch gebiete, das sollt ihr beobachten, es zu tun; du sollst nichts hinzufügen und nichts davontun.