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4. Mose - Kapitel 33

1 Es folgt das Verzeichnis der Lagerplätze der Israeliten, die unter der Führung von Mose und Aaron nach Heerscharen geordnet aus dem Land Ägypten ausgezogen waren. 2 Nach Jahwes Befehl schrieb Mose die Stationen ihrer Wanderung auf. 3 Am 15. April, am Morgen nach dem Passamahl, brachen sie voller Mut und vor den Augen aller Ägypter in Ramses auf. (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 Die Ägypter begruben währenddessen ihre Erstgeborenen, die Jahwe unter ihnen erschlagen hatte. Auch an ihren Göttern hatte Jahwe Strafgerichte vollstreckt. (2. Mose 12.12) 5 Von Ramses zogen die Israeliten nach Sukkot, wo sie das erste Mal ihr Lager aufschlugen. (2. Mose 12.37) 6 Von Sukkot zogen sie weiter nach Etam am Rand der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von dort wandten sie sich nach Pi-Hahirot gegenüber von Baal-Zefon und schlugen ihr Lager bei Migdol auf. (2. Mose 14.2) 8 Dann zogen sie mitten durch das Meer und weiter drei Tagesmärsche weit durch die Wüste von Etam bis nach Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von dort zogen sie nach Elim, wo es zwölf Wasserquellen und siebzig Palmen gab. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager am Schilfmeer auf. 11 Von dort aus zogen sie in die Wüste Sin (2. Mose 16.1) 12 und von dort nach Dofka, 13 dann nach Alusch 14 und schließlich nach Refidim, wo sie kein Trinkwasser fanden. (2. Mose 17.1) 15 Von Refidim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager in der Wüste Sinai auf. (2. Mose 19.1) 16 Von dort ging es nach Kibrot-Taawa, (4. Mose 11.34) 17 dann weiter nach Hazerot (4. Mose 11.35) 18 und schließlich nach Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma zogen sie weiter nach Rimmon-Perez, 20 nach Libna 21 und Rissa. 22 Ihr nächstes Lager schlugen sie in Kehelata auf, 23 dann am Berg Schefer, 24 in Harada, 25 Makhelot 26 und Tahat. 27 Von dort ging es nach Tatach, 28 dann nach Mitka, 29 nach Haschmona, 30 nach Moserot, 31 Bene-Jaakan, (5. Mose 10.6) 32 Hor-Gidgad, 33 Jotbata, (5. Mose 10.7) 34 Abrona 35 und Ezjon-Geber. 36 Dann kamen sie nach Kadesch in der Wüste Zin (4. Mose 20.1) 37 und schlugen ihr Lager schließlich am Berg Hor an der Grenze des Landes Edom auf. (4. Mose 20.22) 38 Dort stieg der Priester Aaron nach dem Befehl Jahwes auf den Berg Hor und starb. Das war im 40. Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 1. August. 39 Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb. 40 Der Kanaaniterkönig von Arad, das lag im Süden des Landes Kanaan, hörte vom Kommen der Israeliten. (4. Mose 21.1) 41 Diese brachen vom Berg Hor auf und kamen nach Zalmona. 42 Von dort kamen sie nach Punon, 43 dann nach Obot (4. Mose 21.10) 44 und schließlich nach Ije-Abarim im Gebiet von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie weiter nach Dibon-Gad, 46 von dort nach Almon-Diblatajim 47 und von dort zum Gebirge Abarim, östlich von Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim zogen sie weiter in das moabitische Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Ihr Lager erstreckte sich von Bet-Jeschimot bis Abel-Schittim. (4. Mose 25.1) 50 Dort im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene, gegenüber von Jericho, befahl Jahwe Mose, 51 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 52 müsst ihr alle seine Bewohner vertreiben, alle ihre Götzenbilder und Bildwerke vernichten und ihre Höhenheiligtümer zerstören. 53 Nehmt das Land in Besitz und lasst euch dort nieder, denn ich habe es euch als Eigentum gegeben. 54 Durchs Los soll es euren Sippen als Erbbesitz zugeteilt werden. Einem großen Stamm sollt ihr einen großen Grundbesitz zuteilen, einem kleinen Stamm einen kleinen. Durchs Los sollt ihr es unter die Stämme eurer Väter verteilen. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr die Einwohner des Landes aber nicht vor euch her vertreibt, dann werden die, die ihr von ihnen übrig lasst, zu Splittern in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten. Sie werden euch in dem Land, in dem ihr wohnt, bedrängen. (Josua 23.13) 56 Dann werde ich mit euch machen, was ich mit ihnen machen wollte."

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)