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4. Mose - Kapitel 33

1 Es folgt das Verzeichnis der Lagerplätze der Israeliten, die unter der Führung von Mose und Aaron nach Heerscharen geordnet aus dem Land Ägypten ausgezogen waren. 2 Nach Jahwes Befehl schrieb Mose die Stationen ihrer Wanderung auf. 3 Am 15. April, am Morgen nach dem Passamahl, brachen sie voller Mut und vor den Augen aller Ägypter in Ramses auf. (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 Die Ägypter begruben währenddessen ihre Erstgeborenen, die Jahwe unter ihnen erschlagen hatte. Auch an ihren Göttern hatte Jahwe Strafgerichte vollstreckt. (2. Mose 12.12) 5 Von Ramses zogen die Israeliten nach Sukkot, wo sie das erste Mal ihr Lager aufschlugen. (2. Mose 12.37) 6 Von Sukkot zogen sie weiter nach Etam am Rand der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von dort wandten sie sich nach Pi-Hahirot gegenüber von Baal-Zefon und schlugen ihr Lager bei Migdol auf. (2. Mose 14.2) 8 Dann zogen sie mitten durch das Meer und weiter drei Tagesmärsche weit durch die Wüste von Etam bis nach Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von dort zogen sie nach Elim, wo es zwölf Wasserquellen und siebzig Palmen gab. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager am Schilfmeer auf. 11 Von dort aus zogen sie in die Wüste Sin (2. Mose 16.1) 12 und von dort nach Dofka, 13 dann nach Alusch 14 und schließlich nach Refidim, wo sie kein Trinkwasser fanden. (2. Mose 17.1) 15 Von Refidim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager in der Wüste Sinai auf. (2. Mose 19.1) 16 Von dort ging es nach Kibrot-Taawa, (4. Mose 11.34) 17 dann weiter nach Hazerot (4. Mose 11.35) 18 und schließlich nach Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma zogen sie weiter nach Rimmon-Perez, 20 nach Libna 21 und Rissa. 22 Ihr nächstes Lager schlugen sie in Kehelata auf, 23 dann am Berg Schefer, 24 in Harada, 25 Makhelot 26 und Tahat. 27 Von dort ging es nach Tatach, 28 dann nach Mitka, 29 nach Haschmona, 30 nach Moserot, 31 Bene-Jaakan, (5. Mose 10.6) 32 Hor-Gidgad, 33 Jotbata, (5. Mose 10.7) 34 Abrona 35 und Ezjon-Geber. 36 Dann kamen sie nach Kadesch in der Wüste Zin (4. Mose 20.1) 37 und schlugen ihr Lager schließlich am Berg Hor an der Grenze des Landes Edom auf. (4. Mose 20.22) 38 Dort stieg der Priester Aaron nach dem Befehl Jahwes auf den Berg Hor und starb. Das war im 40. Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 1. August. 39 Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb. 40 Der Kanaaniterkönig von Arad, das lag im Süden des Landes Kanaan, hörte vom Kommen der Israeliten. (4. Mose 21.1) 41 Diese brachen vom Berg Hor auf und kamen nach Zalmona. 42 Von dort kamen sie nach Punon, 43 dann nach Obot (4. Mose 21.10) 44 und schließlich nach Ije-Abarim im Gebiet von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie weiter nach Dibon-Gad, 46 von dort nach Almon-Diblatajim 47 und von dort zum Gebirge Abarim, östlich von Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim zogen sie weiter in das moabitische Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Ihr Lager erstreckte sich von Bet-Jeschimot bis Abel-Schittim. (4. Mose 25.1) 50 Dort im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene, gegenüber von Jericho, befahl Jahwe Mose, 51 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 52 müsst ihr alle seine Bewohner vertreiben, alle ihre Götzenbilder und Bildwerke vernichten und ihre Höhenheiligtümer zerstören. 53 Nehmt das Land in Besitz und lasst euch dort nieder, denn ich habe es euch als Eigentum gegeben. 54 Durchs Los soll es euren Sippen als Erbbesitz zugeteilt werden. Einem großen Stamm sollt ihr einen großen Grundbesitz zuteilen, einem kleinen Stamm einen kleinen. Durchs Los sollt ihr es unter die Stämme eurer Väter verteilen. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr die Einwohner des Landes aber nicht vor euch her vertreibt, dann werden die, die ihr von ihnen übrig lasst, zu Splittern in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten. Sie werden euch in dem Land, in dem ihr wohnt, bedrängen. (Josua 23.13) 56 Dann werde ich mit euch machen, was ich mit ihnen machen wollte."

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)