zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 32

1 Die Stämme Ruben und Gad hatten sehr große Viehherden. Als sie nun das Land Jaser und Gilead sahen, erkannten sie, dass die Gegend für Herden geeignet war. 2 Da kamen die Gaditen und Rubeniten und sagten zu Mose, zu dem Priester Eleasar und den Fürsten der Gemeinschaft: 3 "Atarot und Dibona, Jaser und Nimra, Heschbon und Elale, Sibma, Nebo und Beon, 4 das Land, das Jahwe für die Gemeinschaft des Volkes Israel erobert hat, ist gutes Weideland. Und deine Diener haben Herden. 5 Wenn wir dein Wohlwollen gefunden haben, dann lass doch dieses Land deinen Dienern als Eigentum geben! Lass uns nicht über den Jordan ziehen!" 6 Mose sagte zu den Gaditen und Rubeniten: "Sollen etwa eure Brüder in den Kampf ziehen, während ihr hier bleibt? 7 Warum wollt ihr die Israeliten davon abhalten, in das Land hinüberzuziehen, das Jahwe ihnen gegeben hat? 8 Das haben ja schon eure Väter getan, als ich sie von Kadesch-Barnea losschickte, um das Land auszukundschaften. (4. Mose 13.1) 9 Sie kamen bis ins Traubental und sahen sich das Land an. Und dann nahmen sie den Israeliten den Mut, sodass sie nicht in das Land ziehen wollten, das Jahwe ihnen gegeben hatte. 10 Damals entflammte Jahwes Zorn und er schwor: 11 'Keiner der Männer, die aus Ägypten gezogen und jetzt älter als 20 Jahre sind, wird das Land sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob unter Eid versprochen habe. Denn sie haben nicht treu zu mir gehalten. (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 Ausgenommen sind nur Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe Kenas und Josua Ben-Nun, die treu zu mir gehalten haben.' 13 So traf Jahwes Zorn die Israeliten, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis diese ganze Generation aufgerieben war, die getan hatte, was vor Jahwe böse ist. 14 Seht doch, nun seid ihr an die Stelle eurer Väter getreten, eine Brut von sündigen Männern, um den glühenden Zorn Jahwes gegen Israel noch zu vermehren. 15 Wenn ihr euch von ihm abkehrt, wird er das Volk noch länger in der Wüste lassen, und ihr habt es dann zugrunde gerichtet!" 16 Da traten sie näher zu Mose und sagten: "Wir wollen ja nur Gehege für unser Kleinvieh hier bauen und feste Städte für unsere Familien. 17 Wir selbst wollen für den Kampf bewaffnet vor den Israeliten herziehen, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben. Nur unsere Familien sollen wegen der Bewohner des Landes in den befestigten Städten bleiben. 18 Wir kehren nicht in unsere Häuser zurück, bis jeder Israelit seinen Erbbesitz erhalten hat. 19 Wir verlangen keinen Erbbesitz auf der anderen Seite des Jordan, wenn wir ihn diesseits des Jordan im Osten bekommen." 20 Da sagte Mose zu ihnen: "Wenn ihr das tut, wenn ihr euch vor Jahwe bewaffnet (Josua 1.13-15) 21 und jeder Bewaffnete von euch vor Jahwe über den Jordan zieht, bis er seine Feinde vor sich her vertrieben hat 22 und das Land für Jahwe unterworfen ist, wenn ihr erst danach zurückkehrt, sollt ihr frei sein von den Verpflichtungen gegenüber Jahwe und Israel, und dieses Land hier soll vor Jahwe euch gehören. 23 Wenn ihr das aber nicht so tut, versündigt ihr euch gegen Jahwe. Und seid gewiss, dass eure Sünde euch einholen wird. 24 Baut euch feste Städte für eure Familien und Gehege für eure Schafe und tut, was ihr versprochen habt!" 25 Da sagten die Gaditen und Rubeniten zu Mose: "Deine Diener werden tun, was du verlangst. 26 Unsere Kinder, unsere Frauen, unsere Herden und unser ganzes Vieh werden in den Städten Gileads bleiben. 27 Deine Diener aber werden alle zum Heeresdienst gerüstet sein und vor Jahwe hinüberziehen in den Kampf, wie du gesagt hast." 28 Daraufhin gab Mose dem Priester Eleasar, Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels die Anweisung: 29 "Wenn die Gaditen und Rubeniten vor Jahwe zum Kampf gerüstet mit euch den Jordan überschreiten und wenn das Land euch unterworfen sein wird, dann sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht bewaffnet mit euch hinüber, dann müssen sie sich unter euch im Land Kanaan ansässig machen." 31 Da erwiderten die Gaditen und Rubeniten: "Was Jahwe deinen Dienern gesagt hat, wollen wir tun. 32 Für unseren Erbbesitz diesseits des Jordan werden wir vor Jahwe gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen." 33 So gab Mose den Gaditen, den Rubeniten und dem halben Stamm des Josefssohns Manasse das Gebiet des Amoriterkönigs Sihon und das Gebiet des Königs Og von Baschan, das ganze Land mit seinen Städten und den dazugehörenden Gebieten. (Josua 13.8) 34 Die Gaditen befestigten die Städte Dibona, Atarot und Aroer, 35 Atrot-Schofan, Jaser, Jogboha, 36 Bet-Nimra und Bet-Haran und errichteten Einfriedungen für ihre Herden. 37 Die Männer des Stammes Ruben befestigten die Städte Heschbon, Elale, Kirjatajim, 38 Nebo, Baal-Meon und Sibma und gaben ihnen andere Namen. 39 Die Nachkommen von Machir Ben-Manasse zogen nach Gilead. Sie eroberten es und vertrieben die Amoriter dort. 40 Mose gab ihnen Gilead als Besitz, und sie siedelten sich dort an. 41 Jaïr vom Stamm Manasse eroberte eine Reihe von Zeltdörfern und nannte sie "Zeltdörfer Jaïrs". (5. Mose 3.14) 42 Nobach eroberte Kenach und dessen Tochterstädte und nannte es nach seinem eigenen Namen: Nobach.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. - 5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt; 6 sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten; 7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: 17 Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18 Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 21 Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst. (5. Mose 7.5) 22 Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)