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4. Mose - Kapitel 31

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Bestrafe die Midianiter für das, was sie Israel angetan haben. Danach wirst du mit deinen Vorfahren vereint werden." (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Daraufhin sagte Mose zum Volk: "Ein Teil eurer Männer soll sich zum Kriegsdienst bewaffnen. Sie werden gegen die Midianiter ziehen, um die Rache Jahwes an ihnen zu vollstrecken. 4 Von jedem Stamm sollen 1000 Mann in den Kampf ziehen." 5 So wählten sie aus jedem Stamm der vielen Israeliten tausend Kämpfer aus, sodass ein Heer von 12.000 Mann zusammenkam. 6 Mose schickte auch Pinhas, den Sohn des Priesters Eleasar, mit den heiligen Geräten und den Signaltrompeten zum Heer. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Sie kämpften gegen Midian, wie Jahwe es Mose befohlen hatte, und brachten alle Männer um, (2. Mose 20.13) 8 auch die fünf Könige der Midianiter: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba. Auch Bileam Ben-Beor töteten sie. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Die Frauen und Kinder der Midianiter nahmen sie gefangen. Sie erbeuteten ihre Viehherden und ihren ganzen Besitz. 10 Doch all ihre Städte und Dörfer brannten sie nieder. 11 Die ganze Beute, auch alle Menschen und das Vieh 12 brachten sie zu Mose und Eleasar und der Gemeinschaft der Israeliten ins Lager in der moabitischen Steppe am Jordan bei Jericho. 13 Mose ging ihnen mit Eleasar und den Oberhäuptern der Gemeinschaft entgegen. 14 Als er sie sah, wurde er zornig über die Befehlshaber des Heeres, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, die aus dem Krieg kamen. 15 Er sagte zu ihnen: "Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? 16 Gerade sie brachten doch auf den Rat Bileams die Israeliten dazu, in der Sache mit dem Peor von Jahwe abzufallen, sodass sein schwerer Schlag die Gemeinde Jahwes traf. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 Tötet jetzt alle Kinder männlichen Geschlechts und alle Frauen, die schon mit einem Mann geschlafen haben. (Richter 21.11) 18 Alle Mädchen, die noch nicht mit einem Mann Verkehr hatten, dürft ihr für euch am Leben lassen. 19 Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen. (4. Mose 19.11) 20 Auch alle Kleidungsstücke, alles Lederzeug und alles, was aus Ziegenhaar oder Holz hergestellt ist, muss entsündigt werden." 21 Der Priester Eleasar sagte den Männern, die aus dem Kampf heimgekehrt waren: "Folgende gesetzliche Verordnung hat Jahwe uns durch Mose gegeben: 22 Alle Beutestücke aus Gold, Silber, Bronze, Eisen, Zinn und Blei, 23 also alles, was nicht verbrennen kann, sollt ihr ins Feuer halten und anschließend mit dem Reinigungswasser entsündigen. Alles, was verbrennen kann, sollt ihr ins Wasser tauchen. 24 Am siebten Tag sollt ihr eure Kleider waschen. Dann seid ihr wieder rein und dürft ins Lager zurückkommen." 25 Jahwe sagte zu Mose: 26 "Zähle mit dem Priester Eleasar und den Oberen der Gemeinschaft, was als Beute mitgebracht worden ist, Menschen und Vieh. 27 Dann gib die eine Hälfte der Beute denen, die ins Feld gezogen sind und gekämpft haben, und die andere Hälfte der ganzen übrigen Gemeinschaft. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Von den Kämpfern, die in den Krieg gezogen sind, sollst du darüber hinaus eine Abgabe für Jahwe erheben: je eins von 500 bei Menschen, Rindern, Eseln oder Kleinvieh. 29 Das sollst du von der Hälfte nehmen, die ihnen zusteht, und es dem Priester Eleasar als Opfer für Jahwe übergeben. 30 Von der Hälfte, die den übrigen Israeliten zusteht, sollst du je eins von 50 erheben, bei Menschen und Vieh, bei Rindern, Eseln, Schafen oder Ziegen, und sollst es den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung Jahwes tun." 31 Mose und Eleasar machten, was Jahwe Mose befohlen hatte. 32 Die Zählung der gesamten Beute erbrachte 675.000 Schafe und Ziegen, 33 72.000 Rinder, 34 61.000 Esel 35 und 32.000 Menschen, unberührte Mädchen. 36 Die Hälfte davon, der Anteil für die Kämpfer, betrug 337.500 Stück Kleinvieh 37 und die Abgabe für Jahwe: 675 Stück; 38 36.000 Rinder und die Abgabe für Jahwe: 72; 39 30.500 Esel und die Abgabe für Jahwe: 61; 40 16.000 Menschen und die Abgabe für Jahwe: 32 Menschen. 41 Mose übergab diesen Anteil dem Priester Eleasar als Opfergabe für Jahwe, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 42 Von der Hälfte für die Israeliten, die Mose von der Beute der Kämpfer abgezogen hatte, 43 also von der Hälfte, die für die Gemeinschaft bestimmt war, nämlich 337.500 Stück Kleinvieh, 44 36.000 Rinder, 45 30.500 Esel 46 und 16.000 Menschen, 47 von dieser den Israeliten gehörenden Hälfte nahm Mose von 50 Menschen und Tieren je eins heraus und übergab sie den Leviten, die den Dienst an der Wohnung Jahwes versahen, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 48 Da traten die Befehlshaber des Heeres an Mose heran, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, 49 und sagten zu ihm: "Deine Diener haben die Krieger gezählt, die unter unserem Befehl standen, und es fehlt nicht ein einziger Mann. 50 So bringen wir das als Opfergabe für Jahwe, was jeder von uns an Goldschmuck gefunden hat: Schrittkettchen und Armspangen, Siegelringe, Ohrringe und Halsschmuck, um Sühne vor Jahwe für uns zu erwirken." 51 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von ihnen an, alles kunstvoll gearbeitete Schmuckstücke. 52 Das Gold, das sie als Abgabe von den Führern der Tausend- und Hundertschaften für Jahwe erhoben, hatte ein Gewicht von fast 193 Kilogramm. 53 Die Krieger hatten auch jeder für sich Beute gemacht. 54 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von den Oberen und brachten es in das Zelt der Gottesbegegnung. Es sollte vor Jahwe die Erinnerung an die Israeliten wach halten.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)