zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 16

Erbteil des Stammes Ephraim

1 Und das Los kam heraus für die Söhne Josephs vom Jordan von Jericho an, bei dem Wasser von Jericho gegen Osten: die Wüste, die von Jericho auf das Gebirge von Bethel hinaufsteigt; 2 und die Grenze lief von Bethel nach Lus und ging hinüber nach der Grenze der Arkiter, nach Ataroth; 3 und sie stieg westwärts hinab nach der Grenze der Japhletiter, bis an die Grenze von Unter-Beth-Horon und bis Geser; und ihr Ausgang war nach dem Meere hin. 4 So erhielten die Söhne Josephs, Manasse und Ephraim, ihr Erbteil. 5 Und es war die Grenze der Kinder Ephraim, nach ihren Geschlechtern: die Grenze ihres Erbteils gegen Osten war Ateroth-Addar bis Ober-Beth-Horon, 6 und die Grenze lief gegen Westen nach Mikmethath hin, nördlich; und die Grenze wandte sich gegen Osten nach Taanath-Silo und ging daran vorbei gegen Osten nach Janocha; 7 und sie stieg von Janocha hinab nach Ataroth und Naarath, und stieß an Jericho und lief aus am Jordan; 8 von Tappuach ging die Grenze gegen Westen nach dem Bache Kana, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern, 9 nebst den Städten, welche für die Kinder Ephraim abgesondert wurden inmitten des Erbteils der Kinder Manasse: alle Städte und ihre Dörfer. - (Josua 17.9) 10 Aber sie trieben die Kanaaniter nicht aus, die zu Geser wohnten; und die Kanaaniter haben inmitten von Ephraim gewohnt bis auf diesen Tag, und sie wurden fronpflichtig. (1. Könige 9.16)