1Jahwe sagte zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, darauf zu achten, mir meine Opfergaben zur festgesetzten Zeit zu bringen, meine Speise als Feueropfer zum angenehmen Geruch. (3. Mose 21.6)3Sag zu ihnen: Das Feueropfer, das ihr Jahwe bringen sollt, besteht täglich aus zwei makellosen einjährigen Lämmern als regelmäßiges Brandopfer. (2. Mose 29.38-42)4Das erste Lamm sollst du am Morgen bringen und das andere am späten Nachmittag. 5Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße voll Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist. (3. Mose 2.1)6Das ist das ständige Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht wurde. Es ist ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch. 7Das dazugehörige Trankopfer: ein knapper Liter Wein je Lamm. Dieses berauschende Getränk sollst du im Heiligtum für Jahwe ausgießen. 8Das zweite Lamm sollst du am späten Nachmittag zurichten. Mit dem gleichen Speisopfer wie am Morgen und dem dazugehörenden Trankopfer sollst du es bringen als Feueropfer angenehmen Geruchs für Jahwe."9"Am Sabbat bringe zwei einjährige makellose Lämmer, dazu als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörende Trankopfer. (Matthäus 12.5)10Es ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat zusätzlich zum ständigen Brandopfer und dem dazugehörenden Trankopfer gebracht werden soll."11 "Am Anfang jedes Monats sollt ihr Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer. (4. Mose 10.10)12Zu jedem Stier gehören als Speisopfer sechseinhalb Liter mit Öl vermengtes Feinmehl und zu jedem Schafbock viereinhalb Liter. (4. Mose 15.2)(4. Mose 28.20)(4. Mose 28.28)13Auch zu jedem Lamm gehören als Speisopfer zwei Liter mit Öl vermengtes Feinmehl. Es ist ein Brandopfer zum angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe. 14Dazu kommen noch die Trankopfer: Zum Stier gehören knapp zwei Liter Wein, zum Schafbock ein guter Liter und zum Lamm ein knapper Liter. Das ist das Brandopfer an jedem Neumondstag des Jahres. 15Zusätzlich zum regelmäßigen Brand- und Trankopfer soll Jahwe ein Ziegenbock als Sündopfer gebracht werden."(4. Mose 28.22)16 "Am 14. April ist Passa für Jahwe. (3. Mose 23.5)17Am 15. beginnt ein siebentägiges Fest, an dem ihr ungesäuerte Brotfladen essen sollt.18Am ersten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. (4. Mose 28.25-26)19Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer. 20Dazu als Speisopfer mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter für einen Stier und viereinhalb Liter für einen Schafbock (4. Mose 28.12)21und für jedes der sieben Lämmer zwei Liter. 22Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15)23Diese Opfer sollen zusätzlich zu den normalen Morgen-Brandopfern dargebracht werden. 24Dieselben Opfer sollt ihr jeden Tag sieben Tage lang bringen, als eine Feueropferspeise, zum angenehmen Geruch für Jahwe. Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Trankopfern dargebracht werden. 25Am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen."26 "Am Tag der Erstlingsfrüchte, wenn ihr Jahwe ein neues Speisopfer bringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen. Da muss jede Arbeit ruhen. (3. Mose 23.15)27Ihr sollt zum angenehmen Geruch für Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock, sieben einjährige Lämmer 28und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 29und je zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 30Dazu kommt noch ein Ziegenbock, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15)31Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speisopfern mit den Trankopfern dargebracht werden. Alles soll makellos sein."
1Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.3Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;4und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.5Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.(5. Mose 17.8-9)6Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,(Matthäus 27.24)7und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;8vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.9Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.(4. Mose 35.33)
Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener
10Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,11und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,12so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.
Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne
15Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:(1. Mose 29.30)16so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;17sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.(1. Mose 49.3)18Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,20und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!21Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.(5. Mose 13.11-12)
Anweisung zur Behandlung Hingerichteter
22Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.(Josua 8.29)(Josua 10.27)(Galater 3.13)