zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 27

1 Da kamen die Töchter von Zelofhad Ben-Hefer, dem Enkel Gileads, der über Machir und Manasse von Josef abstammte. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 Sie traten vor den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und sagten zu Mose und Eleasar, den Oberen und der ganzen Versammlung: 3 "Unser Vater ist in der Wüste gestorben. Er gehörte aber nicht zu den Anhängern Korachs, die sich gegen Jahwe auflehnten, sondern ist wie alle anderen seiner Generation an seiner Sünde gestorben. Aber er hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll der Name unseres Vaters aus seiner Sippe verschwinden, nur weil er keinen Sohn hat? Gib uns Grundbesitz bei den Brüdern unseres Vaters!" 5 Mose brachte ihre Rechtssache vor Jahwe. (3. Mose 24.12) 6 Jahwe erwiderte ihm: 7 "Die Töchter Zelofhads haben Recht, du sollst ihnen erblichen Grundbesitz bei den Brüdern ihres Vaters geben und seinen Erbbesitz auf seine Töchter übergehen lassen! 8 Zu den Israeliten sollst du Folgendes sagen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, soll sein Erbbesitz auf seine Tochter übergehen. 9 Hat er aber keine Tochter, soll sein Erbbesitz seinen Brüdern zufallen. 10 Hat er keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz den Brüdern seines Vaters zu. 11 Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat." 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig auf das Abarim-Gebirge und sieh dir das Land an, das ich den Israeliten gegeben habe! (5. Mose 32.48-49) 13 Wenn du es gesehen hast, wirst auch du mit deinen Vorfahren vereint werden wie dein Bruder Aaron, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr euch in der Wüste Zin, als die Menge Israels aufbegehrte, meinem Befehl widersetzt habt. Ihr habt mich ihnen durch das Wasser nicht als heilig vor Augen gestellt. Das ist das Wasser von Meriba bei Kadesch in der Wüste Zin." (4. Mose 20.12-13) 15 Mose sagte zu Jahwe: 16 "Jahwe, der Gott, von dem alles Leben kommt, setze einen Mann ein, der die Gemeinschaft führt, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her auszieht und vor ihnen her einzieht, der sie hinausführt und sie heimführt, damit die Gemeinde Jahwes nicht wie eine Schafherde ohne Hirten ist." (Matthäus 9.36) 18 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm Josua Ben-Nun, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hand auf ihn! (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 Stell ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung und beauftrage ihn vor ihren Augen. 20 Und gib ihm von deiner Autorität ab, damit die ganze Gemeinschaft der Israeliten auf ihn hört. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Er soll bei jeder Entscheidung vor den Priester Eleasar treten, und der soll vor Jahwe die Entscheidung der Urim für ihn einholen. Nach diesem Befehl sollen sie ausziehen und nach diesem Befehl zurückkehren. Das gilt für Josua und alle Israeliten, die ganze Gemeinschaft." (2. Mose 28.30) 22 Mose machte es, wie Jahwe ihm befohlen hatte. Er holte Josua, stellte ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung. 23 Er legte ihm die Hände auf und beauftragte ihn, wie Jahwe es ihm gesagt hatte.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.