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4. Mose - Kapitel 27

1 Da kamen die Töchter von Zelofhad Ben-Hefer, dem Enkel Gileads, der über Machir und Manasse von Josef abstammte. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 Sie traten vor den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und sagten zu Mose und Eleasar, den Oberen und der ganzen Versammlung: 3 "Unser Vater ist in der Wüste gestorben. Er gehörte aber nicht zu den Anhängern Korachs, die sich gegen Jahwe auflehnten, sondern ist wie alle anderen seiner Generation an seiner Sünde gestorben. Aber er hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll der Name unseres Vaters aus seiner Sippe verschwinden, nur weil er keinen Sohn hat? Gib uns Grundbesitz bei den Brüdern unseres Vaters!" 5 Mose brachte ihre Rechtssache vor Jahwe. (3. Mose 24.12) 6 Jahwe erwiderte ihm: 7 "Die Töchter Zelofhads haben Recht, du sollst ihnen erblichen Grundbesitz bei den Brüdern ihres Vaters geben und seinen Erbbesitz auf seine Töchter übergehen lassen! 8 Zu den Israeliten sollst du Folgendes sagen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, soll sein Erbbesitz auf seine Tochter übergehen. 9 Hat er aber keine Tochter, soll sein Erbbesitz seinen Brüdern zufallen. 10 Hat er keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz den Brüdern seines Vaters zu. 11 Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat." 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig auf das Abarim-Gebirge und sieh dir das Land an, das ich den Israeliten gegeben habe! (5. Mose 32.48-49) 13 Wenn du es gesehen hast, wirst auch du mit deinen Vorfahren vereint werden wie dein Bruder Aaron, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr euch in der Wüste Zin, als die Menge Israels aufbegehrte, meinem Befehl widersetzt habt. Ihr habt mich ihnen durch das Wasser nicht als heilig vor Augen gestellt. Das ist das Wasser von Meriba bei Kadesch in der Wüste Zin." (4. Mose 20.12-13) 15 Mose sagte zu Jahwe: 16 "Jahwe, der Gott, von dem alles Leben kommt, setze einen Mann ein, der die Gemeinschaft führt, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her auszieht und vor ihnen her einzieht, der sie hinausführt und sie heimführt, damit die Gemeinde Jahwes nicht wie eine Schafherde ohne Hirten ist." (Matthäus 9.36) 18 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm Josua Ben-Nun, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hand auf ihn! (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 Stell ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung und beauftrage ihn vor ihren Augen. 20 Und gib ihm von deiner Autorität ab, damit die ganze Gemeinschaft der Israeliten auf ihn hört. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Er soll bei jeder Entscheidung vor den Priester Eleasar treten, und der soll vor Jahwe die Entscheidung der Urim für ihn einholen. Nach diesem Befehl sollen sie ausziehen und nach diesem Befehl zurückkehren. Das gilt für Josua und alle Israeliten, die ganze Gemeinschaft." (2. Mose 28.30) 22 Mose machte es, wie Jahwe ihm befohlen hatte. Er holte Josua, stellte ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung. 23 Er legte ihm die Hände auf und beauftragte ihn, wie Jahwe es ihm gesagt hatte.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)