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4. Mose - Kapitel 27

1 Da kamen die Töchter von Zelofhad Ben-Hefer, dem Enkel Gileads, der über Machir und Manasse von Josef abstammte. Es waren Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 Sie traten vor den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und sagten zu Mose und Eleasar, den Oberen und der ganzen Versammlung: 3 "Unser Vater ist in der Wüste gestorben. Er gehörte aber nicht zu den Anhängern Korachs, die sich gegen Jahwe auflehnten, sondern ist wie alle anderen seiner Generation an seiner Sünde gestorben. Aber er hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll der Name unseres Vaters aus seiner Sippe verschwinden, nur weil er keinen Sohn hat? Gib uns Grundbesitz bei den Brüdern unseres Vaters!" 5 Mose brachte ihre Rechtssache vor Jahwe. (3. Mose 24.12) 6 Jahwe erwiderte ihm: 7 "Die Töchter Zelofhads haben Recht, du sollst ihnen erblichen Grundbesitz bei den Brüdern ihres Vaters geben und seinen Erbbesitz auf seine Töchter übergehen lassen! 8 Zu den Israeliten sollst du Folgendes sagen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, soll sein Erbbesitz auf seine Tochter übergehen. 9 Hat er aber keine Tochter, soll sein Erbbesitz seinen Brüdern zufallen. 10 Hat er keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz den Brüdern seines Vaters zu. 11 Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat." 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig auf das Abarim-Gebirge und sieh dir das Land an, das ich den Israeliten gegeben habe! (5. Mose 32.48-49) 13 Wenn du es gesehen hast, wirst auch du mit deinen Vorfahren vereint werden wie dein Bruder Aaron, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr euch in der Wüste Zin, als die Menge Israels aufbegehrte, meinem Befehl widersetzt habt. Ihr habt mich ihnen durch das Wasser nicht als heilig vor Augen gestellt. Das ist das Wasser von Meriba bei Kadesch in der Wüste Zin." (4. Mose 20.12-13) 15 Mose sagte zu Jahwe: 16 "Jahwe, der Gott, von dem alles Leben kommt, setze einen Mann ein, der die Gemeinschaft führt, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her auszieht und vor ihnen her einzieht, der sie hinausführt und sie heimführt, damit die Gemeinde Jahwes nicht wie eine Schafherde ohne Hirten ist." (Matthäus 9.36) 18 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm Josua Ben-Nun, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hand auf ihn! (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 Stell ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung und beauftrage ihn vor ihren Augen. 20 Und gib ihm von deiner Autorität ab, damit die ganze Gemeinschaft der Israeliten auf ihn hört. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Er soll bei jeder Entscheidung vor den Priester Eleasar treten, und der soll vor Jahwe die Entscheidung der Urim für ihn einholen. Nach diesem Befehl sollen sie ausziehen und nach diesem Befehl zurückkehren. Das gilt für Josua und alle Israeliten, die ganze Gemeinschaft." (2. Mose 28.30) 22 Mose machte es, wie Jahwe ihm befohlen hatte. Er holte Josua, stellte ihn vor den Priester Eleasar und die ganze Versammlung. 23 Er legte ihm die Hände auf und beauftragte ihn, wie Jahwe es ihm gesagt hatte.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)