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4. Mose - Kapitel 25

1 Als Israel sich in Schittim aufhielt, begann das Volk, sich sexuell mit moabitischen Frauen einzulassen. 2 Diese luden die Israeliten zu den Opferfesten ihres Gottes ein. Sie kamen und aßen mit ihnen und warfen sich vor ihrem Gott nieder. (4. Mose 31.16) 3 So ließ sich Israel in das Joch des Baal-Peor einspannen. Da flammte Jahwes Zorn gegen Israel auf. (5. Mose 4.3) 4 Er sagte zu Mose: "Nimm alle Anführer des Volkes fest und richte sie im Licht der Sonne vor Jahwe hin, damit Jahwes glühender Zorn sich von Israel abwendet." (5. Mose 21.22-23) (2. Samuel 21.6) (2. Samuel 21.9) 5 Mose befahl den Richtern Israels: "Jeder töte die von seinen Leuten, die sich an den Baal-Peor gehängt haben!" 6 Die ganze Gemeinschaft der Israeliten hatte sich inzwischen bei Mose vor dem Zelt der Gottesbegegnung versammelt und weinte. Da kam ein Israelit und brachte vor aller Augen eine Midianiterin ins Lager seiner Sippe. 7 Als der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel Aarons, das sah, stand er auf und verließ die Versammlung. Er nahm einen Speer, 8 ging den beiden nach in den innersten Raum des Zeltes und stieß ihn dem Israeliten und der Frau durch den Bauch. Da hörte die Plage, die unter den Israeliten wütete, auf. 9 An dieser Plage waren bereits 24.000 Menschen gestorben. (1. Korinther 10.8) 10 Jahwe sagte zu Mose: 11 "Der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel des Priesters Aaron, hat meinen Grimm von den Israeliten abgewendet, weil er an meiner Statt unter ihnen geeifert hat. So habe ich die Israeliten in meinem Zorneseifer nicht völlig vernichtet. 12 Darum sag ihm, dass ich ihm meinen Friedensbund gewähre. (1. Chronik 9.20) 13 Ihm und seinen Nachkommen soll ein Bund dauerhaften Priestertums zuteil werden, weil er für seinen Gott geeifert und Sühne für die Israeliten erwirkt hat." (Psalm 106.30-31) 14 Der Israelit, der zusammen mit der Midianiterin getötet wurde, war Simri Ben-Salu, das Oberhaupt einer Sippe der Simeoniten. 15 Die Midianiterin war Kosbi, die Tochter Zurs, dem Oberhaupt einer midianitischen Stammesgruppe. (4. Mose 31.8) 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Greift die Midianiter an und schlagt sie! (4. Mose 31.2) 18 Denn sie haben euch durch ihre List in der Sache mit dem Peor heimtückisch angegriffen und auch in der Sache mit Kosbi, der Tochter eines Oberhaupts von Midian, die am Tag der Plage wegen des Peor erschlagen wurde."

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.