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4. Mose - Kapitel 25

1 Als Israel sich in Schittim aufhielt, begann das Volk, sich sexuell mit moabitischen Frauen einzulassen. 2 Diese luden die Israeliten zu den Opferfesten ihres Gottes ein. Sie kamen und aßen mit ihnen und warfen sich vor ihrem Gott nieder. (4. Mose 31.16) 3 So ließ sich Israel in das Joch des Baal-Peor einspannen. Da flammte Jahwes Zorn gegen Israel auf. (5. Mose 4.3) 4 Er sagte zu Mose: "Nimm alle Anführer des Volkes fest und richte sie im Licht der Sonne vor Jahwe hin, damit Jahwes glühender Zorn sich von Israel abwendet." (5. Mose 21.22-23) (2. Samuel 21.6) (2. Samuel 21.9) 5 Mose befahl den Richtern Israels: "Jeder töte die von seinen Leuten, die sich an den Baal-Peor gehängt haben!" 6 Die ganze Gemeinschaft der Israeliten hatte sich inzwischen bei Mose vor dem Zelt der Gottesbegegnung versammelt und weinte. Da kam ein Israelit und brachte vor aller Augen eine Midianiterin ins Lager seiner Sippe. 7 Als der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel Aarons, das sah, stand er auf und verließ die Versammlung. Er nahm einen Speer, 8 ging den beiden nach in den innersten Raum des Zeltes und stieß ihn dem Israeliten und der Frau durch den Bauch. Da hörte die Plage, die unter den Israeliten wütete, auf. 9 An dieser Plage waren bereits 24.000 Menschen gestorben. (1. Korinther 10.8) 10 Jahwe sagte zu Mose: 11 "Der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel des Priesters Aaron, hat meinen Grimm von den Israeliten abgewendet, weil er an meiner Statt unter ihnen geeifert hat. So habe ich die Israeliten in meinem Zorneseifer nicht völlig vernichtet. 12 Darum sag ihm, dass ich ihm meinen Friedensbund gewähre. (1. Chronik 9.20) 13 Ihm und seinen Nachkommen soll ein Bund dauerhaften Priestertums zuteil werden, weil er für seinen Gott geeifert und Sühne für die Israeliten erwirkt hat." (Psalm 106.30-31) 14 Der Israelit, der zusammen mit der Midianiterin getötet wurde, war Simri Ben-Salu, das Oberhaupt einer Sippe der Simeoniten. 15 Die Midianiterin war Kosbi, die Tochter Zurs, dem Oberhaupt einer midianitischen Stammesgruppe. (4. Mose 31.8) 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Greift die Midianiter an und schlagt sie! (4. Mose 31.2) 18 Denn sie haben euch durch ihre List in der Sache mit dem Peor heimtückisch angegriffen und auch in der Sache mit Kosbi, der Tochter eines Oberhaupts von Midian, die am Tag der Plage wegen des Peor erschlagen wurde."

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)