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4. Mose - Kapitel 2

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Die Israeliten sollen ihre Zelte bei ihren Verbänden, den Zeichen ihrer Familien, aufschlagen, und zwar rings um das Zelt der Gottesbegegnung herum und mit Blick darauf." (4. Mose 1.1) 3 Vorn, im Osten, hatten die Verbände des Lagers von Juda ihren Platz. Fürst der Nachkommen Judas war Nachschon Ben-Amminadab. 4 Sein Heer zählte 74.600 Mann. 5 Neben ihm sollte der Stamm Issachar sein Lager aufschlagen. Fürst der Nachkommen Issachars war Netanel Ben-Zuar. 6 Sein Heer zählte 54.400 Mann. 7 Dann kam der Stamm Sebulon mit seinem Fürsten Eliab Ben-Helon. 8 Sein Heer zählte 57.400 Mann. 9 Zum Lager Juda gehörten also insgesamt 186.400 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuerst aufbrechen. 10 Auf der Südseite hatten die Verbände des Lagers von Ruben ihren Platz. Fürst der Nachkommen Rubens war Elizur Ben-Schedëur. 11 Sein Heer zählte 46.500 Mann. 12 Neben ihm schlug der Stamm Simeon sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Simeons war Schelumiël Ben-Zurischaddai. 13 Sein Heer zählte 59.300 Mann. 14 Dann kam der Stamm Gad mit seinem Fürsten Eljasaf Ben-Dëuël. 15 Sein Heer zählte 45.650 Mann. 16 Zum Lager Ruben gehörten also insgesamt 151.450 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als zweite aufbrechen. 17 Dann sollte das Zelt der Gottesbegegnung aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der anderen Lager. Wie sie ihre Zelte aufgeschlagen hatten, so sollten sie aufbrechen, jeder an seiner Stelle, Feldzeichen um Feldzeichen. 18 Auf der Westseite hatten die Verbände des Lagers von Efraïm ihren Platz. Fürst der Nachkommen Efraïms war Elischama Ben-Ammihud. 19 Sein Heer zählte 40.500 Mann. 20 Neben ihm schlug der Stamm Manasse sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Manasses war Gamliël Ben-Pedazur. 21 Sein Heer zählte 32.200 Mann. 22 Dann kam der Stamm Benjamin mit seinem Fürsten Abidan Ben-Gidoni. 23 Sein Heer zählte 35.400 Mann. 24 Zum Lager Efraïm gehörten also insgesamt 108.100 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als dritte aufbrechen. 25 Auf der Nordseite hatten die Verbände des Lagers von Dan ihren Platz. Fürst der Nachkommen Dans war Ahiëser Ben-Ammischaddai. 26 Sein Heer zählte 62.700 Mann. 27 Neben ihm schlug der Stamm Ascher sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Aschers war Pagiël Ben-Ochran. 28 Sein Heer zählte 41.500 Mann. 29 Dann kam der Stamm Naftali mit seinem Fürsten Ahira Ben-Enan. 30 Sein Heer zählte 53.400 Mann. 31 Zum Lager Dan gehörten also insgesamt 157.600 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuletzt aufbrechen. 32 Das waren die Gemusterten der Israeliten nach ihren Familien. Die Gesamtzahl aller Verbände aller Lager betrug 603.550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Israeliten gemustert, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Die Israeliten machten alles genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. Sie schlugen ihr Lager nach ihren Verbänden auf und brachen auf, jeder bei seiner Sippe mit seiner Familie. (4. Mose 2.2)

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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.