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4. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Das ist die gesetzliche Anordnung, die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen. 6 In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin werfen. (3. Mose 14.6) 7 Dann soll der Priester seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben. (3. Mose 16.28) 8 Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Auch er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.Und das soll eine immerwährende Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden bei ihnen: 11 Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein. 12 Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden. 13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein. (3. Mose 15.31) 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15 Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17 Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18 Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19 Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Am Abend wird er dann rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein. 21 Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein."

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Bewohner Jerusalems und Judas

1 Und die Obersten des Volkes wohnten in Jerusalem. Und das übrige Volk warf Lose, um je einen von zehn kommen zu lassen, damit er in Jerusalem, der heiligen Stadt, wohne, die neun anderen Teile aber in den Städten blieben. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die sich freiwillig erboten, in Jerusalem zu wohnen. 3 Und dies sind die Häupter der Landschaft, welche in Jerusalem wohnten; in den Städten Judas aber wohnten, ein jeder in seinem Besitztum, in ihren Städten: Israel, die Priester und die Leviten und die Nethinim und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Und zwar wohnten in Jerusalem von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins; von den Söhnen Judas: Athaja, der Sohn Ussijas, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Schephatjas, des Sohnes Mahalalels, von den Söhnen Perez'; 5 und Maaseja, der Sohn Baruks, des Sohnes Kol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sekarjas, von den Schilonitern. 6 Aller Söhne des Perez, die in Jerusalem wohnten, waren 468 tapfere Männer. 7 Und dies sind die Söhne Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai-Sallai, 928. 9 Und Joel, der Sohn Sikris, war Aufseher über sie; und Juda, der Sohn Hassenuas, war über die Stadt als Zweiter. - 10 Von den Priestern: Jedaja, [der Sohn des] Jojarib, Jakin, 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes, 12 und ihre Brüder, welche die Geschäfte im Hause verrichteten: 822; und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas, 13 und seine Brüder, Häupter von Vaterhäusern: 242; und Amaschsai, der Sohn Asarels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Meschillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, tüchtige Männer: 128. Und Aufseher über sie war Sabdiel, der Sohn Haggedolims. - 15 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Bunnis; 16 und Schabbethai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, welche über die äußeren Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt waren; 17 und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, das Haupt; er stimmte den Lobgesang an beim Gebet; und Bakbukja, der Zweite, von seinen Brüdern; und Abda, der Sohn Schammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns. 18 Aller Leviten in der heiligen Stadt waren 284. - 19 Und die Torhüter: Akkub, Talmon und ihre Brüder, die in den Toren Wache hielten, 172. - 20 (Und das übrige Israel, die Priester, die Leviten, waren in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. - 21 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel; und Zicha und Gischpa waren über die Nethinim. -) 22 Und Aufseher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes. 23 Denn ein Gebot des Königs war über sie ergangen, und eine Verpflichtung über die Sänger betreffs der täglichen Gebühr. 24 Und Pethachja, der Sohn Meschesabeels, von den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas, war zur Hand des Königs für alle Angelegenheiten des Volkes. 25 Und was die Dörfer auf ihren Feldern betrifft, so wohnten von den Kindern Juda in Kirjath-Arba und seinen Tochterstädten und in Dibon und seinen Tochterstädten und in Jekabzeel und seinen Dörfern; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 und in Jeschua und in Molada und in Beth-Pelet, 27 und in Hazar-Schual und in Beerseba und seinen Tochterstädten, 28 und in Ziklag und in Mekona und in seinen Tochterstädten, (Josua 15.31) 29 und in En-Rimmon und in Zora und in Jarmuth, 30 Sanoach, Adullam und seinen Dörfern, Lachis und seinen Feldern, Aseka und seinen Tochterstädten. Und sie ließen sich nieder von Beerseba bis zum Tale Hinnom. 31 Und die Kinder Benjamin wohnten von Geba an in Mikmas und Aija und Bethel und seinen Tochterstädten, (Josua 18.22) 32 in Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono, dem Tale der Werkleute. 36 Und von den Leviten gehörten Abteilungen von Juda zu Benjamin.