zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Das ist die gesetzliche Anordnung, die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen. 6 In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin werfen. (3. Mose 14.6) 7 Dann soll der Priester seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben. (3. Mose 16.28) 8 Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Auch er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.Und das soll eine immerwährende Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden bei ihnen: 11 Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein. 12 Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden. 13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein. (3. Mose 15.31) 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15 Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17 Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18 Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19 Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Am Abend wird er dann rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein. 21 Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein."

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 15

Das Erlaßjahr

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: (2. Mose 23.10-11) 2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen. 3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; 4 es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, 5 wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. 6 Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Freilassung gekaufter Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. (5. Mose 5.15) 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist - 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt vom Vieh

19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren: (2. Mose 13.2) 20 vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)