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4. Mose - Kapitel 18

1 Jahwe sagte zu Aaron: "Du, deine Söhne und dein ganzes Vaterhaus, ihr müsst die Schuld tragen, wenn sich jemand am Heiligtum vergeht. Und wenn sich jemand im Priesterdienst vergeht, dann musst du mit deinen Söhnen die Schuld tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Lass auch deine Brüder vom Stamm Levi, deinem väterlichen Stamm, sich dir anschließen und dir dienen, während du mit deinen Söhnen vor dem Zelt des Bundesgesetzes bist. (4. Mose 3.6-10) 3 Sie sollen ihre Aufgaben für dich und das Zelt erfüllen, aber sie dürfen nicht in die Nähe der Gegenstände im Heiligtum und zum Altar kommen, damit sie nicht sterben, und ihr mit ihnen. 4 Sie sollen dir beigeordnet sein und den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verrichten, alle Arbeiten, die dort anfallen. Aber kein Unbefugter darf in eure Nähe kommen. 5 Ihr sollt eure Aufgaben am Heiligtum und am Altar verrichten, damit kein Zorngericht mehr über die Israeliten kommt. (4. Mose 17.11) 6 Seht, ich habe eure Brüder, die Leviten, von den Israeliten ausgesondert und euch als Geschenk für Jahwe übergeben, damit sie die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du und deine Söhne mit dir, ihr sollt den Priesterdienst am Altar und innerhalb des Vorhangs tun. Das Priesteramt habe ich euch als Geschenk übergeben. Jeder Unbefugte, der sich nähert, muss getötet werden." (4. Mose 1.51) 8 Jahwe sagte zu Aaron: "Pass auf, ich habe dir die Verwaltung der für mich bestimmten Abgaben übertragen. Von allen heiligen Opfergaben der Israeliten habe ich dir und deinen Söhnen einen Anteil gegeben. Das gilt für alle Zeiten. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Vom Höchstheiligen soll dir alles gehören, was nicht verbrannt wird: von allen Speisopfern, Sündopfern und Schuldopfern, die die Israeliten mir bringen. Als Höchstheiliges gehört es dir und deinen Nachkommen. 10 Die männlichen Angehörigen der Priesterfamilien sollen es am höchst heiligen Ort essen, denn es soll dir heilig sein. 11 Die Weihgaben der Israeliten gehören dir und allen deinen Nachkommen, Söhnen und Töchtern. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (3. Mose 10.14) 12 Das Beste vom Öl und das Beste von Most und Getreide, die ersten Gaben jeder Ernte, die sie Jahwe bringen, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte von allem, was auf ihrem Land wächst, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles geweihte Gut in Israel soll dir gehören. (3. Mose 27.28) 15 Alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier, das sie Jahwe darbringen, soll dir gehören. Nur die Erstgeburt bei Menschen und bei unreinen Tieren musst du auslösen lassen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Das soll im Alter von einem Monat geschehen. Je nach deiner Schätzung soll der Wert fünf Silberstücke betragen, gewogen nach dem Vollgewicht des Heiligtums, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 17 Die Erstgeburten von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht auslösen lassen. Sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen zum angenehmen Geruch für Jahwe. 18 Ihr Fleisch soll dir gehören, so wie die Brust beim Schwingopfer und die rechte Keule. 19 Alle Abgaben von den heiligen Gaben, die die Israeliten Jahwe bringen, habe ich dir und deinen Familienangehörigen gegeben. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Es ist ein ewiger Salzbund vor Jahwe für dich und deine Nachkommen." 20 Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Den Leviten weise ich als Erbgut für ihre Arbeit und ihren Dienst am Zelt der Gottesbegegnung den gesamten Zehnten Israels zu. (3. Mose 27.30) 22 Die Israeliten aber sollen dem Zelt der Gottesbegegnung nicht mehr nahe kommen, sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben. 23 Vielmehr sollen die Leviten die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun, und sie allein sollen die Verantwortung dafür tragen. Diese Ordnung gilt auch für die nachfolgenden Generationen. Aber einen Grundbesitz unter den Israeliten sollen sie nicht erhalten, 24 denn ich habe ihnen den Zehnten der Israeliten gegeben, den diese als Abgabe für Jahwe entrichten. Deshalb sagte ich, dass sie keinen Erbbesitz unter den Israeliten erhalten." 25 Jahwe befahl Mose, 26 den Leviten zu sagen: "Wenn ihr den Zehnten von den Israeliten nehmt, den ich euch als euren Erbanteil gegeben habe, dann sollt auch ihr eine Abgabe davon für Jahwe entrichten, den Zehnten vom Zehnten. 27 Das wird euch als eure Abgabe angerechnet werden, so wie das Getreide vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 28 Auf diese Weise sollt auch ihr eine Abgabe für Jahwe von dem Zehnten entrichten, den ihr von den Israeliten nehmt, und sie als Abgabe für Jahwe dem Priester Aaron geben. 29 Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr die ganze Abgabe Jahwe entrichten, vom Besten den heiligen Teil. 30 Wenn ihr das Beste davon entrichtet, wird es den Leviten angerechnet werden wie der Ertrag vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 31 Ihr dürft es mit euren Familien essen, wo ihr wollt. Das ist der Lohn für eure Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung. (Matthäus 10.10) 32 Wenn ihr das Beste davon entrichtet, werdet ihr keine Sünde auf euch laden und die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und nicht sterben müssen, wenn ihr davon esst."

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5. Mose - Kapitel 14

Verbot heidnischer Trauerbräuche - Reine und unreine Tiere

1 Ihr seid Kinder Jehovas, eures Gottes; ihr sollt euch nicht wegen eines Toten Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren zwischen euren Augen. (3. Mose 19.27-28) 2 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott; und dich hat Jehova erwählt, ihm ein Eigentumsvolk zu sein, aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: 5 Rind, Schaf und Ziege, Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippendachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltene Hufe: unrein sollen sie euch sein; 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; 10 aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler, 13 und der Falke und die Weihe, und der Geier nach seiner Art, 14 und alle Raben nach ihrer Art, 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art, 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn, 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan, 18 und der Storch, und der Fischreiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. 20 Alles reine Gevögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19)

Der Zehnte

22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Felde erwächst, Jahr für Jahr. (3. Mose 27.30) 23 Und du sollst essen vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, den er erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, auf daß du Jehova, deinen Gott, fürchten lernest alle Tage. (5. Mose 12.18) 24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, daß du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jehova, dein Gott, dich segnet: 25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und gehe an den Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, was deine Seele wünscht; und iß daselbst vor Jehova, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus. 27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. (5. Mose 12.19) 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahre aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; (5. Mose 26.12-15) 29 und der Levit - denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir - und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hand, das du tust.