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4. Mose - Kapitel 15

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr einmal in das Land eurer Wohnstätten kommt, das ich euch gebe, 3 und ihr Jahwe ein Feueropfer von Rindern, Schafen oder Ziegen darbringt, ein Brand- oder Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jahwe einen Geruch zu bereiten, der ihm angenehm ist, (3. Mose 7.16) 4 dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist. 5 Wenn du ein Lamm als Brand- oder Schlachtopfer bringst, muss als Trankopfer auch ein knapper Liter Wein dabei sein. (4. Mose 28.7) 6 Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde, 7 und als Trankopfer eineindrittel Liter Wein: ein Geruch, der Jahwe angenehm ist. 8 Wenn du ein junges Rind als Brand- oder Schlachtopfer bringst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder einfach als Freudenopfer für Jahwe, 9 dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde, 10 und als Trankopfer knapp zwei Liter Wein. Es ist ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe. 11 So soll man es bei jedem Rind und jedem Schafbock, bei jedem Schaf und jeder Ziege machen, 12 und zwar bei jedem einzelnen Tier, wie viel ihr auch opfert. 13 Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe darbringt. 14 Wenn ein Fremder, der bei euch weilt oder schon seit Generationen unter euch lebt, Jahwe ein Feueropfer zum angenehmen Geruch bringen will, dann soll er es genauso machen wie ihr. 15 Im ganzen Reich soll ein und dieselbe Ordnung für euch und den Fremden gelten, der bei euch lebt. Das gilt auch für alle kommenden Generationen. Vor Jahwe ist der Fremde euch gleich. (2. Mose 12.49) 16 Ein und dasselbe Gesetz, ein und dasselbe Recht gelten für euch und den Fremden, der bei euch wohnt." 17 Jahwe befahl Mose, 18 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe, 19 und vom Brot des Landes esst, sollt ihr eine Abgabe für Jahwe entrichten. (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 Als erste Gabe eures Teigs sollt ihr ein Lochbrot als Abgabe entrichten, genauso wie die Abgabe vom Dreschplatz. 21 Das erste Brot der neuen Ernte gehört Jahwe. Das gilt auch für alle kommenden Generationen." 22 "Und wenn ihr oder eure Nachkommen aus Versehen gegen eins dieser Gebote sündigt, die Jahwe Mose (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 von Anfang an mitgeteilt hat, 24 falls es von der Gemeinschaft unbemerkt aus Versehen geschehen ist, dann soll die ganze Versammlung Jahwe einen jungen Stier als Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen und dazu gemäß der Vorschrift das Speis- und Trankopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer. 25 Der Priester soll für die ganze Versammlung der Israeliten Sühne erwirken. Dann wird ihnen vergeben werden, denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer für Jahwe und das Sündopfer, für ihr Versehen vor Jahwe gebracht. 26 Der ganzen Gemeinschaft der Israeliten und den Fremden, die unter ihnen leben, wird vergeben werden, denn es passierte dem Volk aus Versehen. 27 Wenn eine Einzelperson aus Versehen sündigt, dann soll sie eine einjährige Ziege als Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Der Priester soll Sühne für die Person erwirken, die aus Versehen vor Jahwe gesündigt hat, dann wird ihr vergeben. 29 Für den Einheimischen bei den Israeliten und für den Fremden, der unter ihnen lebt, soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand etwas aus Versehen tut. 30 Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder. (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 Denn sie hat das Wort Jahwes verachtet und sein Gebot ungültig gemacht. Diese Person muss unbedingt beseitigt werden. Die Schuld dafür liegt auf ihr selbst." 32 Als die Israeliten noch in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbat Holz aufsammelte. 33 Die Leute, die ihn ertappt hatten, brachten ihn zu Mose und Aaron vor die ganze Versammlung. 34 Sie sperrten ihn ein, denn es war noch nicht entschieden, was mit ihm geschehen sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Da sagte Jahwe zu Mose: "Der Mann muss unbedingt getötet werden. Die ganze Menge soll ihn außerhalb vom Lager steinigen." 36 Da führte ihn die ganze Menge vor das Lager und steinigte ihn dort, dass er starb, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 37 Jahwe sagte zu Mose: 38 "Sag den Israeliten, dass sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder nähen. Das gilt auch für die kommenden Generationen. Und an jeder Quaste soll eine violette Kordel sein. (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 Und wenn ihr die Quasten seht, sollt ihr an alle Gebote Jahwes denken und sie einhalten. Ihr sollt euch nicht von euren Herzen und Augen zur Untreue verführen lassen, 40 sondern an alle meine Gebote denken und sie tun. Ihr sollt eurem Gott heilig sein. 41 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)