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4. Mose - Kapitel 10

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Lass zwei Trompeten aus getriebenem Silber anfertigen. Sie sollen dazu dienen, die Gemeinschaft zusammenzurufen und das Zeichen zum Aufbruch zu geben. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man beide bläst, soll sich die ganze Gemeinschaft bei dir am Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung versammeln. 4 Wenn man nur eine bläst, sollen sich die Fürsten, die Oberhäupter der Heereseinheiten Israels bei dir versammeln. 5 Wenn ihr das Signal blast, sollen die Stämme aufbrechen, die im Osten lagern. 6 Blast ihr das Signal zum zweiten Mal, sollen die Stämme aufbrechen, die im Süden lagern. 7 Wenn aber die Versammlung einberufen werden soll, dürft ihr nicht dieses Signal blasen. 8 Die Trompeten sollen von den Nachkommen Aarons, den Priestern, geblasen werden. Das ist eine immerwährende Ordnung, die auch für nachfolgende Generationen gilt. 9 Und wenn ihr gegen einen Feind, der in euer Land einfällt, in den Krieg ziehen müsst, dann sollt ihr mit den Trompeten das Signal geben. Dann wird bei Jahwe, eurem Gott, an euch gedacht werden, und ihr werdet vor euren Feinden gerettet. 10 Auch bei freudigen Anlässen, an den Festen und Neumondstagen, sollt ihr die Trompeten zu euren Brand- und Freudenopfern blasen. Sie sollen euch vor Gott in Erinnerung bringen. Ich bin Jahwe, euer Gott." (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6) 11 Im zweiten Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 20. Mai, erhob sich die Wolke von der Wohnung des Bundesgesetzes. 12 Da zogen die Israeliten aus der Wüste Sinai weiter von Lagerplatz zu Lagerplatz, bis sich die Wolke in der Wüste Paran niederließ. 13 So brachen sie zum ersten Mal auf, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.1-4) 14 Zuerst brach die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Juda auf. Judas Heeresverband wurde von Nachschon Ben-Amminadab geführt. 15 Der Heeresverband des Stammes Issachar wurde von Netanel Ben-Zuar geführt 16 und der Heeresverband des Stammes Sebulon von Eliab Ben-Helon. 17 Nachdem die Wohnung abgebaut war, brachen die Gerschoniten und die Merariten auf, die die Wohnung trugen. 18 Dann kam die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Ruben. Rubens Heeresverband wurde von Elizur Ben-Schedëur geführt. 19 Der Heeresverband des Stammes Simeon wurde von Schelumiël Ben-Zurischaddai geführt und 20 der Heeresverband des Stammes Gad von Eljasaf Ben-Dëuël. 21 Dann brachen die Kehatiten auf, die das Heilige trugen. Und man baute die Wohnung auf, bis sie ankamen. 22 Hinter ihnen zog die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Efraïm. Efraïms Heeresverband wurde von Elischama Ben-Ammihud geführt. 23 Der Heeresverband des Stammes Manasse wurde von Gamliël Ben-Pedazur geführt und 24 der Heeresverband des Stammes Benjamin von Abidan Ben-Gidoni. 25 Die Nachhut für alle Lager bildete die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Dan. Dans Heeresverband wurde von Ahiëser Ben-Ammischaddai geführt. 26 Der Heeresverband des Stammes Ascher wurde von Pagiël Ben-Ochran geführt 27 und der Heeresverband des Stammes Naftali von Ahira Ben-Enan. 28 So brachen die Israeliten auf, Heerschar um Heerschar. 29 Mose sagte zu Hobab, dem Sohn seines midianitischen Schwiegervaters Reguël: "Wir machen uns jetzt auf den Weg zu dem Ort, den Jahwe uns versprochen hat. Geh mit uns! Wir werden dir Gutes tun, denn Jahwe hat Israel Gutes zugesagt." (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Doch Hobab erwiderte: "Nein, ich werde nicht mitkommen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft gehen." 31 "Verlass uns doch nicht!", bat Mose. "Du weißt, wo wir uns in der Wüste lagern können, und sollst uns als Auge dienen. 32 Wenn du mit uns kommst und all das Gute geschieht, das Jahwe uns zugesagt hat, werden wir auch dir Gutes tun." 33 So zogen sie vom Berg Jahwes aus drei Tagereisen weit. Die Bundeslade Jahwes zog vor ihnen her, um den Lagerplatz zu bestimmen, 34 und die Wolke Jahwes war über ihnen, wenn sie auszogen. (2. Mose 13.21) 35 Immer wenn die Lade aufbrach, sagte Mose: "Steh auf, Jahwe! / Dann laufen deine Feinde auseinander, / dann fliehen die, die dich hassen." (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie Halt machte, sagte er: "Komm wieder Jahwe, / zu den Abertausenden Israels!"

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.