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4. Mose - Kapitel 1

1 Jahwe redete zu Mose. Es geschah in der Wüste Sinai, im Zelt der Gottesbegegnung. Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Auszug aus Ägypten vergangen. Er sagte: 2 "Ermittelt die Gesamtzahl der Gemeinschaft der Israeliten, geordnet nach ihren Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, alle Männer, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 die zwanzig Jahre und älter sind, alle wehrfähigen Israeliten. Mustert sie für ihre Heeresverbände, du und Aaron. 4 Und von jedem Stamm soll euch ein Mann dabei helfen, der ein Sippenoberhaupt ist. 5 Folgende Männer sollen euch beistehen: aus dem Stamm Ruben Elizur Ben-Schedëur, 6 aus dem Stamm Simeon Schelumiël Ben-Zurischaddai, 7 aus dem Stamm Juda Nachschon Ben-Amminadab, (2. Mose 6.23) 8 aus dem Stamm Issachar Netanel Ben-Zuar, 9 aus dem Stamm Sebulon Eliab Ben-Helon, 10 aus den Stämmen Josefs für Efraïm Elischama Ben-Ammihud und für Manasse Gamliël Ben-Pedazur, (1. Chronik 7.26) 11 aus dem Stamm Benjamin Abidan Ben-Gidoni, 12 aus dem Stamm Dan Ahiëser Ben-Ammischaddai, 13 aus dem Stamm Ascher Pagiël Ben-Ochran, 14 aus dem Stamm Gad Eljasaf Ben-Dëuël, 15 aus dem Stamm Naftali Ahira Ben-Enan." 16 Das sind die Berufenen der Gemeinschaft, die Fürsten der Stämme ihrer Väter, die Häupter der Heereseinheiten Israels. 17 Mose und Aaron holten diese Männer, die namentlich bestimmt worden waren 18 und ließen die ganze Gemeinschaft am 1. Mai zusammenkommen. Da wurden die Männer in die Geburtsverzeichnisse nach ihren Sippen und Familien eingetragen, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 19 So hatte Jahwe es Mose befohlen. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Zuerst kamen die Nachkommen Rubens, des Erstgeborenen Israels: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 21 Vom Stamm Ruben waren es 46.500 Mann. 22 Dann kamen die Nachkommen Simeons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 23 Vom Stamm Simeon waren es 59.300 Mann. 24 Dann die Nachkommen Gads: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 25 Vom Stamm Gad waren es 45.650 Mann. 26 Die Nachkommen Judas: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 27 Vom Stamm Juda waren es 74.600 Mann. 28 Die Nachkommen Issachars: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 29 Vom Stamm Issachar waren es 54.400 Mann. 30 Die Nachkommen Sebulons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 31 Vom Stamm Sebulon waren es 57.400 Mann. 32 Von den Söhnen Josefs kamen die Nachkommen Efraïms. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 33 Vom Stamm Efraïm waren es 40.500 Mann. 34 Und dann die Nachkommen Manasses: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 35 Vom Stamm Manasse waren es 32.200 Mann. 36 Dann kamen die Nachkommen Benjamins. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 37 Vom Stamm Benjamin waren es 35.400 Mann. 38 Die Nachkommen Dans: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 39 Vom Stamm Dan waren es 62.700 Mann. 40 Die Nachkommen Aschers: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 41 Vom Stamm Ascher waren es 41.500 Mann. 42 Die Nachkommen Naftalis: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 43 Vom Stamm Naftali waren es 53.400 Mann. 44 Das waren die von Mose, Aaron und den Fürsten Israels gemusterten wehrfähigen Israeliten nach ihren Familien 45 und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 46 Ihre Gesamtzahl betrug 603.550. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Der Stamm Levi wurde nicht mit den anderen Stämmen erfasst. 48 Jahwe hatte nämlich zu Mose gesagt: 49 "Nur den Stamm Levi sollst du nicht mit den Israeliten mustern und zählen. (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 Die Leviten sollst du mit der Sorge für die Wohnung des Bundesgesetzes beauftragen und für alles, was dazu gehört. Sie sollen für die Wohnung und all ihr Gerät sorgen, sie tragen und sich um die Wohnung herum lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Wenn die Wohnung weiterzieht, sollen die Leviten sie abbauen, und wenn die Wohnung Halt macht, sollen die Leviten sie aufbauen. Jeder Unbefugte, der sich ihr nähert, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die übrigen Israeliten sollen sich bei ihrer Heeresabteilung um ihr Feldzeichen lagern. 53 Doch die Leviten sollen ihr Lager rings um die Wohnung des Bundesgesetzes herum aufschlagen, damit nicht mein Zorn über die Menge der Israeliten kommt. Und die Leviten sollen ihren Dienst an der Wohnung verrichten." 54 Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)