1 Jahwe redete zu Mose. Es geschah in der Wüste Sinai, im Zelt der Gottesbegegnung. Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Auszug aus Ägypten vergangen. Er sagte: 2"Ermittelt die Gesamtzahl der Gemeinschaft der Israeliten, geordnet nach ihren Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, alle Männer, (2. Mose 30.12)(4. Mose 26.2)3die zwanzig Jahre und älter sind, alle wehrfähigen Israeliten. Mustert sie für ihre Heeresverbände, du und Aaron. 4Und von jedem Stamm soll euch ein Mann dabei helfen, der ein Sippenoberhaupt ist. 5Folgende Männer sollen euch beistehen: aus dem Stamm Ruben Elizur Ben-Schedëur, 6aus dem Stamm Simeon Schelumiël Ben-Zurischaddai, 7aus dem Stamm Juda Nachschon Ben-Amminadab, (2. Mose 6.23)8aus dem Stamm Issachar Netanel Ben-Zuar, 9aus dem Stamm Sebulon Eliab Ben-Helon, 10aus den Stämmen Josefs für Efraïm Elischama Ben-Ammihud und für Manasse Gamliël Ben-Pedazur, (1. Chronik 7.26)11aus dem Stamm Benjamin Abidan Ben-Gidoni, 12aus dem Stamm Dan Ahiëser Ben-Ammischaddai, 13aus dem Stamm Ascher Pagiël Ben-Ochran, 14aus dem Stamm Gad Eljasaf Ben-Dëuël, 15aus dem Stamm Naftali Ahira Ben-Enan."16Das sind die Berufenen der Gemeinschaft, die Fürsten der Stämme ihrer Väter, die Häupter der Heereseinheiten Israels. 17Mose und Aaron holten diese Männer, die namentlich bestimmt worden waren 18und ließen die ganze Gemeinschaft am 1. Mai zusammenkommen. Da wurden die Männer in die Geburtsverzeichnisse nach ihren Sippen und Familien eingetragen, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 19So hatte Jahwe es Mose befohlen. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai.20Zuerst kamen die Nachkommen Rubens, des Erstgeborenen Israels: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 21Vom Stamm Ruben waren es 46.500 Mann. 22Dann kamen die Nachkommen Simeons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 23Vom Stamm Simeon waren es 59.300 Mann. 24Dann die Nachkommen Gads: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 25Vom Stamm Gad waren es 45.650 Mann. 26Die Nachkommen Judas: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 27Vom Stamm Juda waren es 74.600 Mann. 28Die Nachkommen Issachars: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 29Vom Stamm Issachar waren es 54.400 Mann. 30Die Nachkommen Sebulons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 31Vom Stamm Sebulon waren es 57.400 Mann. 32Von den Söhnen Josefs kamen die Nachkommen Efraïms. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 33Vom Stamm Efraïm waren es 40.500 Mann. 34Und dann die Nachkommen Manasses: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 35Vom Stamm Manasse waren es 32.200 Mann. 36Dann kamen die Nachkommen Benjamins. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 37Vom Stamm Benjamin waren es 35.400 Mann. 38Die Nachkommen Dans: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 39Vom Stamm Dan waren es 62.700 Mann. 40Die Nachkommen Aschers: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 41Vom Stamm Ascher waren es 41.500 Mann. 42Die Nachkommen Naftalis: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 43Vom Stamm Naftali waren es 53.400 Mann. 44Das waren die von Mose, Aaron und den Fürsten Israels gemusterten wehrfähigen Israeliten nach ihren Familien 45und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 46Ihre Gesamtzahl betrug 603.550. (2. Mose 12.37)(4. Mose 2.32)47 Der Stamm Levi wurde nicht mit den anderen Stämmen erfasst. 48Jahwe hatte nämlich zu Mose gesagt: 49"Nur den Stamm Levi sollst du nicht mit den Israeliten mustern und zählen. (4. Mose 2.33)(4. Mose 3.15)50Die Leviten sollst du mit der Sorge für die Wohnung des Bundesgesetzes beauftragen und für alles, was dazu gehört. Sie sollen für die Wohnung und all ihr Gerät sorgen, sie tragen und sich um die Wohnung herum lagern. (4. Mose 3.23)(4. Mose 4.1)51Wenn die Wohnung weiterzieht, sollen die Leviten sie abbauen, und wenn die Wohnung Halt macht, sollen die Leviten sie aufbauen. Jeder Unbefugte, der sich ihr nähert, soll getötet werden. (4. Mose 3.10)(4. Mose 3.38)52Die übrigen Israeliten sollen sich bei ihrer Heeresabteilung um ihr Feldzeichen lagern. 53Doch die Leviten sollen ihr Lager rings um die Wohnung des Bundesgesetzes herum aufschlagen, damit nicht mein Zorn über die Menge der Israeliten kommt. Und die Leviten sollen ihren Dienst an der Wohnung verrichten."54Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.