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3. Mose - Kapitel 9

1 Am achten Tag rief Mose Aaron, dessen Söhne und die Ältesten Israels zusammen. (3. Mose 8.33) 2 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Schafbock zum Brandopfer und bringe sie vor Jahwe. Die Tiere müssen ohne Fehler sein. 3 Sag auch den Israeliten: 'Bringt einen Ziegenbock für das Sündopfer, ein Stierkalb und ein Schaf zum Brandopfer. Es müssen fehlerfreie einjährige Tiere sein. 4 Dazu noch einen Stier und einen Schafbock für das Freudenopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, und ein Speisopfer, das mit Öl vermengt wurde. Denn heute wird Jahwe euch erscheinen.'" 5 Sie brachten alles vor das Zelt der Gottesbegegnung, wie Mose es angeordnet hatte. Und die ganze Gemeinschaft versammelte sich dort vor Jahwe. 6 Mose sagte: "Das ist es, was Jahwe euch zu tun befohlen hat. Nun wird euch die Herrlichkeit Jahwes erscheinen." 7 Zu Aaron sagte Mose: "Tritt an den Altar und bring das Sünd- und das Brandopfer für dich dar. Erwirke Sühne für dich und das Volk! Bring die Opfer für die Schuld des Volkes und erwirke Sühnung für sie, wie Jahwe es befohlen hat!" (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Stierkalb für seine eigene Sünde. 9 Seine Söhne brachten ihm das Blut. Er tauchte seinen Finger hinein und strich etwas davon an die Hörner des Altars. Den Rest goss er am Fuß des Altars aus. 10 Die Fettstücke, die Nieren und den Lappen an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Das Fleisch und die Haut verbrannte er draußen vor dem Lager. 12 Dann schlachtete er das Brandopfer. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Dann reichten sie ihm die Stücke des Opfertiers und den Kopf, und er ließ alles auf dem Altar in Rauch aufgehen. 14 Die Eingeweide und die Unterschenkel wusch er im Wasser und verbrannte sie ebenfalls auf dem Altar. 15 Dann ließ er die Opfergabe des Volkes herbringen. Er schlachtete den Ziegenbock als Opfer für die Sünden des Volkes so, wie er das Sündopfer für sich geschlachtet hatte. 16 Auch das Brandopfer brachte er nach der Vorschrift dar. 17 Vom Speisopfer nahm er eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, zusätzlich zu dem Morgen-Brandopfer. 18 Anschließend schlachtete er den Stier und den Schafbock als Freudenopfer für das Volk. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. 19 Sie brachten ihm auch die Fettstücke von beiden Tieren, den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Nieren mit ihrem Fett und den Lappen an der Leber 20 und legten es auf die Bruststücke, damit Aaron sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen würde. 21 Die Bruststücke und die rechte Hinterkeule schwang Aaron als Weihgabe vor Jahwe hin und her, wie Mose es angeordnet hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Nachdem Aaron das Sünd-, das Brand- und das Freudenopfer dargebracht hatte, erhob er seine Hände und segnete alles Volk. Dann stieg er herab. (4. Mose 22.1) 23 Mose und Aaron gingen anschließend in das Zelt der Gottesbegegnung hinein. Als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da zeigte sich die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk. (2. Mose 40.34) 24 Flammen gingen von ihm aus und verzehrten das Brandopfer auf dem Altar und die Fettstücke. Bei diesem Anblick brach das Volk in Jubel aus, und alle warfen sich zu Boden. (2. Chronik 7.1)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.