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3. Mose - Kapitel 9

1 Am achten Tag rief Mose Aaron, dessen Söhne und die Ältesten Israels zusammen. (3. Mose 8.33) 2 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Schafbock zum Brandopfer und bringe sie vor Jahwe. Die Tiere müssen ohne Fehler sein. 3 Sag auch den Israeliten: 'Bringt einen Ziegenbock für das Sündopfer, ein Stierkalb und ein Schaf zum Brandopfer. Es müssen fehlerfreie einjährige Tiere sein. 4 Dazu noch einen Stier und einen Schafbock für das Freudenopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, und ein Speisopfer, das mit Öl vermengt wurde. Denn heute wird Jahwe euch erscheinen.'" 5 Sie brachten alles vor das Zelt der Gottesbegegnung, wie Mose es angeordnet hatte. Und die ganze Gemeinschaft versammelte sich dort vor Jahwe. 6 Mose sagte: "Das ist es, was Jahwe euch zu tun befohlen hat. Nun wird euch die Herrlichkeit Jahwes erscheinen." 7 Zu Aaron sagte Mose: "Tritt an den Altar und bring das Sünd- und das Brandopfer für dich dar. Erwirke Sühne für dich und das Volk! Bring die Opfer für die Schuld des Volkes und erwirke Sühnung für sie, wie Jahwe es befohlen hat!" (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Stierkalb für seine eigene Sünde. 9 Seine Söhne brachten ihm das Blut. Er tauchte seinen Finger hinein und strich etwas davon an die Hörner des Altars. Den Rest goss er am Fuß des Altars aus. 10 Die Fettstücke, die Nieren und den Lappen an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Das Fleisch und die Haut verbrannte er draußen vor dem Lager. 12 Dann schlachtete er das Brandopfer. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Dann reichten sie ihm die Stücke des Opfertiers und den Kopf, und er ließ alles auf dem Altar in Rauch aufgehen. 14 Die Eingeweide und die Unterschenkel wusch er im Wasser und verbrannte sie ebenfalls auf dem Altar. 15 Dann ließ er die Opfergabe des Volkes herbringen. Er schlachtete den Ziegenbock als Opfer für die Sünden des Volkes so, wie er das Sündopfer für sich geschlachtet hatte. 16 Auch das Brandopfer brachte er nach der Vorschrift dar. 17 Vom Speisopfer nahm er eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, zusätzlich zu dem Morgen-Brandopfer. 18 Anschließend schlachtete er den Stier und den Schafbock als Freudenopfer für das Volk. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. 19 Sie brachten ihm auch die Fettstücke von beiden Tieren, den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Nieren mit ihrem Fett und den Lappen an der Leber 20 und legten es auf die Bruststücke, damit Aaron sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen würde. 21 Die Bruststücke und die rechte Hinterkeule schwang Aaron als Weihgabe vor Jahwe hin und her, wie Mose es angeordnet hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Nachdem Aaron das Sünd-, das Brand- und das Freudenopfer dargebracht hatte, erhob er seine Hände und segnete alles Volk. Dann stieg er herab. (4. Mose 22.1) 23 Mose und Aaron gingen anschließend in das Zelt der Gottesbegegnung hinein. Als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da zeigte sich die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk. (2. Mose 40.34) 24 Flammen gingen von ihm aus und verzehrten das Brandopfer auf dem Altar und die Fettstücke. Bei diesem Anblick brach das Volk in Jubel aus, und alle warfen sich zu Boden. (2. Chronik 7.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.