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3. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 29.1) 2 "Nimm Aaron und seine Söhne mit dir, dazu die Priesterkleider, das Salböl, den Stier für das Sündopfer, die beiden Schafböcke und den Korb mit den ungesäuerten Broten 3 und lass die ganze Gemeinschaft Israels zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung kommen!" 4 Mose machte es so, wie Jahwe es ihm befohlen hatte, und die Gemeinschaft versammelte sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 5 Dann sagte Mose zu ihnen: "Was ihr mich jetzt tun seht, hat Jahwe befohlen." 6 Mose ließ Aaron und seine Söhne herantreten und begoss sie mit Wasser. 7 Dann zog er Aaron das Priesterhemd an und band ihm den Gürtel um. Er legte ihm das Obergewand an, darüber das Efod und band es mit dem dazugehörenden Gürtel fest. 8 Dann hängte er ihm die Brusttasche um, welche die Urim und Tummim enthielt. (2. Mose 28.30) 9 Er band ihm den Kopfbund um und befestigte daran das heilige Diadem, das Stirnblatt aus Gold, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Danach salbte Mose mit dem Öl die Wohnstätte und alles, was darin war, und weihte sie damit. (2. Mose 30.25-26) 11 Sieben Mal sprengte er von dem Öl auf den Altar und salbte ihn so, um ihn zu weihen, ebenfalls alle dazugehörenden Geräte, auch das Becken und sein Gestell. 12 Dann goss er etwas von dem Öl über den Kopf Aarons und salbte ihn auf diese Weise, um ihn zum Priester zu weihen. 13 Anschließend ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Priesterhemd, Gürtel und Kopfbund, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 14 Dann ließ er den jungen Stier für das Sündopfer herbeiführen, und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstiers. (3. Mose 4.1) 15 Dann schlachtete Mose den Stier, nahm Blut von ihm und strich es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Auf diese Weise entsündigte er den Altar. Den Rest des Blutes schüttete er am Fuß des Altars aus. Auf diese Weise erwirkte er Sühne für ihn und heiligte ihn. 16 Dann nahm er das ganze Fett, das an den Eingeweiden ist, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit ihrem Fett und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 17 Den Rest des jungen Stiers, seine Haut, sein Fleisch und seine Eingeweide, verbrannte er draußen vor dem Lager, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 18 Dann ließ er den Schafbock für das Brandopfer herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 1.10-13) 19 Anschließend schlachtete Mose den Bock und sprengte sein Blut ringsum an den Altar. 20 Er zerlegte das Tier und ließ den Kopf, die Rumpfstücke und das Fett in Rauch aufgehen. 21 Die Eingeweide und Unterschenkel spülte er im Wasser ab und verbrannte auch sie auf dem Altar. So war es ein Brandopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe, genauso, wie er es befohlen hatte. 22 Dann ließ er den zweiten Schafbock, den Bock zur Priesterweihe, herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 7.37) 23 Mose schlachtete ihn, nahm etwas von dem Blut und betupfte damit Aarons rechtes Ohrläppchen, seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe. 24 Anschließend ließ er die Söhne Aarons hervortreten und betupfte auch bei ihnen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Das übrige Blut sprengte Mose ringsum an den Altar. 25 Darauf nahm er die Fettstücke, den Fettschwanz, alles Fett an den Eingeweiden, den Lappen an der Leber, die beiden Nieren samt ihrem Fett und die rechte Hinterkeule. 26 Aus dem Korb mit den ungesäuerten Broten, der vor Jahwe stand, nahm er ein gewöhnliches Lochbrot, eins, das mit Öl bestrichen war, und ein Fladenbrot und legte es auf die Fettstücke und die rechte Hinterkeule. 27 Das alles gab er Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es vor Jahwe als Weihgabe hin- und herschwingen. 28 Dann nahm Mose es wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Es war ein Einweihungsopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe. 29 Dann nahm Mose das Bruststück und schwang es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. Jahwe hatte bestimmt, dass dieser Teil des Einweihungsopfers Mose gehören sollte. 30 Mose nahm etwas von dem Salböl und etwas vom Blut auf dem Altar und sprengte beides auf Aaron und seine Söhne und ihre Gewänder und heiligte sie so. 31 Dann sagte er zu ihnen: "Kocht das Fleisch am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und esst es dort, ebenso das Brot, das im Korb für das Einweihungsopfer liegt, denn ich habe es mit diesen Worten angeordnet: 'Aaron und seine Nachkommen sollen davon essen!' 32 Den Rest vom Fleisch und Brot sollt ihr verbrennen. 33 Sieben Tage lang sollt ihr am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bleiben. Ihr dürft euch nicht davon entfernen, bis die Tage für das Einweihungsopfer vorbei sind, denn sieben Tage wird man euch die Hände füllen, 34 wie man es heute gemacht hat. So hat Jahwe es befohlen, um euch Sühne zu erwirken. 35 Bleibt also sieben Tage lang, Tag und Nacht, am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und beachtet die Anweisungen, damit ihr nicht sterben müsst. So hat Jahwe es mir befohlen." 36 Aaron und seine Söhne machten es so, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.