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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

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Richter - Kapitel 21

Rettung des Restes von Benjamin

1 Die Männer von Israel hatten aber zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand von uns soll seine Tochter den Benjaminitern zum Weibe geben! (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam nach Bethel, und sie blieben daselbst bis an den Abend vor Gott; und sie erhoben ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: Warum, Jehova, Gott Israels, ist dieses in Israel geschehen, daß heute ein Stamm aus Israel vermißt wird? 4 Und es geschah am anderen Tage, da machte sich das Volk früh auf, und sie bauten daselbst einen Altar und opferten Brandopfer und Friedensopfer. 5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer von allen Stämmen Israels ist nicht in die Versammlung zu Jehova heraufgekommen? Denn ein großer Schwur war geschehen betreffs dessen, der nicht zu Jehova nach Mizpa heraufkäme, indem man sprach: Er soll gewißlich getötet werden! (Richter 20.1) 6 Und die Kinder Israel ließen sich's gereuen über Benjamin, ihren Bruder, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgehauen! 7 Was sollen wir ihnen, den Übriggebliebenen, tun betreffs der Weiber? Wir haben ja bei Jehova geschworen, ihnen keine von unseren Töchtern zu Weibern zu geben. (Richter 21.1) 8 Und sie sprachen: Gibt es irgend einen von den Stämmen Israels, der nicht zu Jehova nach Mizpa heraufgekommen ist? Und siehe, kein Mann von Jabes-Gilead war ins Lager, in die Versammlung, gekommen. 9 Und das Volk wurde gemustert, und siehe, kein Mann war da von den Bewohnern von Jabes-Gilead. 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend Mann von den tapferen Männern dorthin, und sie geboten ihnen und sprachen: Gehet hin und schlaget die Bewohner von Jabes-Gilead mit der Schärfe des Schwertes, auch die Weiber und die Kinder! 11 Und dies ist es, was ihr tun sollt: alle Männlichen und alle Weiber, die den Beischlaf eines Mannes gekannt haben, sollt ihr verbannen. (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden unter den Bewohnern von Jabes-Gilead vierhundert Mädchen, Jungfrauen, die keinen Mann im Beischlaf erkannt hatten; und sie brachten sie ins Lager nach Silo, das im Lande Kanaan ist. 13 Und die ganze Gemeinde sandte hin und redete zu den Kindern Benjamin, die am Felsen Rimmon waren, und entbot ihnen Frieden. (Richter 20.47) 14 Und Benjamin kehrte in selbiger Zeit zurück; und sie gaben ihnen die Weiber, welche sie hatten leben lassen von den Weibern von Jabes-Gilead; aber sie fanden so nicht genug für sie. 15 Und das Volk ließ sich's gereuen wegen Benjamins, weil Jehova einen Riß gemacht hatte in den Stämmen Israels. 16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was sollen wir den Übriggebliebenen tun betreffs der Weiber? Denn die Weiber sind aus Benjamin vertilgt. 17 Und sie sprachen: Ein Besitztum soll sein für die Entronnenen von Benjamin, damit nicht ein Stamm aus Israel ausgetilgt werde. 18 Wir aber, wir können ihnen keine Weiber von unseren Töchtern geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminitern ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Und sie sprachen: Siehe, ein Fest Jehovas ist von Jahr zu Jahr zu Silo, das nördlich von Bethel, gegen Sonnenaufgang von der Landstraße, die von Bethel nach Sichem hinaufgeht, und südlich von Lebona liegt. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Gehet hin und lauert in den Weinbergen; 21 und sehet zu, und siehe, wenn die Töchter von Silo herausziehen zum Reigentanze, so kommet hervor aus den Weinbergen und erhaschet euch unter den Töchtern von Silo ein jeder sein Weib, und ziehet hin in das Land Benjamin. 22 Und es soll geschehen, wenn ihre Väter oder ihre Brüder kommen, um mit uns zu rechten, so wollen wir zu ihnen sagen: Gewähret sie uns! denn wir haben nicht ein jeder sein Weib im Kriege empfangen; denn nicht ihr habt sie ihnen gegeben, daß ihr jetzt schuldig wäret. 23 Und die Kinder Benjamin taten also und nahmen sich Weiber, nach ihrer Zahl, von den Tänzerinnen, die sie raubten. Und sie zogen fort und kehrten in ihr Erbteil zurück; und sie bauten die Städte wieder auf und wohnten darin. 24 Und die Kinder Israel zogen in selbiger Zeit von dannen, ein jeder zu seinem Stamme und zu seinem Geschlecht; und sie zogen von dannen hinweg, ein jeder in sein Erbteil. 25 In jenen Tagen war kein König in Israel; ein jeder tat, was recht war in seinen Augen. (Richter 17.6)