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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

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Josua - Kapitel 21

Städte für die Leviten

1 Und die Häupter der Väter der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel, (Josua 14.1) 2 und redeten zu ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Jehova hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh. (4. Mose 35.2) 3 Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke, nach dem Befehle Jehovas: 4 Und das Los kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamme Juda und vom Stamme der Simeoniter und vom Stamme Benjamin, durchs Los, dreizehn Städte; (1. Chronik 6.39) 5 und die übrigen Söhne Kehaths, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse, durchs Los, zehn Städte. 6 Und die Söhne Gersons erhielten von den Geschlechtern des Stammes Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom halben Stamme Manasse in Basan, durchs Los, dreizehn Städte; 7 die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon zwölf Städte. 8 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durchs Los, so wie Jehova durch Mose geboten hatte. 9 Und sie gaben vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte; 10 und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehathiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los). 11 Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her. (Josua 20.7) 12 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als sein Eigentum. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke, 14 und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke, 15 und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke, 16 und Ain und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: neun Städte von diesen beiden Stämmen. (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 Und vom Stamme Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke, 18 Anathoth und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: vier Städte. (Jeremia 1.1) 19 Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 20 Und was die Familien der Söhne Kehaths, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehaths, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamme Ephraim. 21 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, (Josua 20.7) 22 und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: vier Städte. 23 Und vom Stamme Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbethon und seine Bezirke, 24 Ajjalon und seine Bezirke, Gath-Rimmon und seine Bezirke: vier Städte. 25 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke: zwei Städte. 26 Aller Städte waren zehn und ihre Bezirke, für die Familien der übrigen Söhne Kehaths. 27 Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamme Manasse: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zwei Städte. (Josua 20.8) 28 Und vom Stamme Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke, 29 Jarmuth und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: vier Städte. 30 Und vom Stamme Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke, 31 Helkath und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: vier Städte. 32 Und vom Stamme Naphtali: Die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: drei Städte. (Josua 20.7) 33 Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: dreizehn Städte und ihre Bezirke. 34 Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamme Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke, 35 Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: vier Städte. 36 Und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, (Josua 20.8) 37 Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke: vier Städte. 38 Und vom Stamme Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke, (Josua 20.8) 39 Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke; aller Städte waren vier. 40 Alle Städte der Söhne Meraris, nach ihren Familien, der übrigen von den Geschlechtern der Leviten: ihr Los war zwölf Städte. 41 Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: 48 Städte und ihre Bezirke. 42 Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: also war es bei allen diesen Städten. 43 Und so gab Jehova Israel das ganze Land, welches er ihren Vätern zu geben geschworen hatte; und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin. (1. Mose 12.7) 44 Und Jehova schaffte ihnen Ruhe ringsumher nach allem, was er ihren Vätern geschworen hatte; und keiner von allen ihren Feinden hielt vor ihnen stand: alle ihre Feinde gab Jehova in ihre Hand. 45 Es fiel kein Wort dahin von all den guten Worten, welche Jehova zu dem Hause Israel geredet hatte; alles traf ein. (Josua 23.14)