zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 19

Erbteil des Stammes Simeon

1 Und das zweite Los kam herauf für Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war mitten in dem Erbteil der Kinder Juda. 2 Und es ward ihnen zum Erbteil: Beerseba und Scheba und Molada, 3 und Hazar-Schual und Bala und Ezem, 4 und Eltolad und Bethul und Horma, 5 und Ziklag und Beth-Markaboth und Hazar-Susa, 6 und Beth-Lebaoth und Scharuchen: dreizehn Städte und ihre Dörfer; 7 Ain, Rimmon und Ether und Aschan: vier Städte und ihre Dörfer; 8 und alle Dörfer, die rings um diese Städte liegen, bis Baalath-Beer, das ist Süd-Ramath. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern. 9 Von der Meßschnur der Kinder Juda war das Erbteil der Kinder Simeon; denn das Teil der Kinder Juda war zu groß für sie, und so erhielten die Kinder Simeon ihr Erbteil mitten in ihrem Erbteil.

Erbteil des Stammes Sebulon

10 Und das dritte Los kam herauf für die Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern. Und die Grenze ihres Erbteils war bis Sarid; 11 und ihre Grenze stieg hinauf westwärts, und zwar nach Marhala, und stieß an Dabbescheth und stieß an den Bach, der vor Jokneam fließt; 12 und sie kehrte um von Sarid, ostwärts, gegen Sonnenaufgang, nach der Grenze von Kisloth-Tabor, und lief nach Daberath hin und stieg hinauf nach Japhija; 13 und von dort ging sie hinüber ostwärts gegen Sonnenaufgang, nach Gath-Hepher, nach Eth-Kazin, und lief aus bei Rimmon, das sich nach Nea hin erstreckt. 14 Und die Grenze wandte sich um dasselbe nördlich nach Hannathon, und ihr Ausgang war das Tal Jiphtach-El; ... 15 und Kattath und Nahalal und Schimron und Jidala und Bethlehem: zwölf Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.30) 16 Das war das Erbteil der Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Issaschar

17 Für Issaschar kam das vierte Los heraus, für die Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern. 18 Und ihr Gebiet war nach Jisreel hin, und Kesulloth und Schunem, (2. Könige 4.8) 19 und Hapharaim und Schion und Anacharath, 20 und Rabbith und Kischjon und Ebez, 21 und Remeth und En-Gannim und En-Hadda und Beth-Pazez; 22 und die Grenze stieß an Tabor und Schachazuma und Beth-Semes, und der Ausgang ihrer Grenze war am Jordan: sechzehn Städte und ihre Dörfer. 23 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Asser

24 Und das fünfte Los kam heraus für den Stamm der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern. 25 Und ihre Grenze war: Helkath und Hali und Beten und Akschaph, 26 und Allammelek und Amhad und Mischeal; und sie stieß an den Karmel, gegen Westen, und an den Sihor-Libnath; 27 und sie kehrte um gegen Sonnenaufgang nach Beth-Dagon und stieß an Sebulon und an das Tal Jiphtach-El, nördlich von Beth-Emek und Nehiel, und sie lief nach Kabul hin zur Linken, 28 und Ebron und Rechob und Hammon und Kana, bis Zidon, der großen Stadt; 29 und die Grenze kehrte um nach Rama und bis zur festen Stadt Tyrus; und die Grenze kehrte um nach Hosa, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin von dem Striche Aksib an; ... (Josua 15.44) (Richter 1.31) 30 und Umma und Aphek und Rechob: 22 Städte und ihre Dörfer. 31 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Naftali

32 Für die Kinder Naphtali kam das sechste Los heraus, für die Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern. 33 Und ihre Grenze war von Heleph, von der Terebinthe zu Zaanannim, und Adami-Nekeb und Jabneel bis Lakum, und ihr Ausgang war am Jordan; 34 und die Grenze kehrte um westwärts nach Asnoth-Tabor und lief von dort nach Hukkok hin. Und so stieß sie an Sebulon gegen Süden, und an Aser stieß sie gegen Westen, und an Juda am Jordan gegen Sonnenaufgang. 35 Und die festen Städte waren: Ziddim, Zer und Hammath, Rakkath und Kinnereth, 36 und Adama und Rama und Hazor, 37 und Kedes und Edrei und En-Hazor, 38 und Jiron und Migdal-El, Horem und Beth-Anath und Beth-Semes: neunzehn Städte und ihre Dörfer. (Richter 1.33) 39 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Stammes Dan

40 Für den Stamm der Kinder Dan, nach ihren Geschlechtern, kam das siebte Los heraus. 41 Und das Gebiet ihres Erbteils war: Zorha und Eschtaol und Ir-Semes, 42 und Schaalabbin und Ajjalon und Jithla, (Richter 1.35) 43 und Elon und Timnatha und Ekron, 44 und Elteke und Gibbethon und Baalath, 45 und Jehud und Bne-Berak und Gath-Rimmon, 46 und Me-Jarkon und Rakkon, mit dem Gebiete gegenüber Japho. (Jona 1.3) 47 Und die Grenze der Kinder Dan ging später weiter als diese; denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Leschem, und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin; und sie nannten Leschem Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan. (Richter 18.27) (Richter 18.29) 48 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.

Erbteil des Josua

49 Und als sie die Verteilung des Landes nach seinen Grenzen vollendet hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohne Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte. 50 Nach dem Befehle Jehovas gaben sie ihm die Stadt, die er verlangte, Timnath-Serach im Gebirge Ephraim; und er baute die Stadt und wohnte darin. (Josua 24.30) 51 Das sind die Erbteile, welche Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo, vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und so vollendeten sie die Verteilung des Landes. (Josua 14.1) (Josua 18.1)