zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. 1 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 2, 3 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 4 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. 5 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. 6, 7 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: 8 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. 9 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. 10, 11 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. 12 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. 13 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. 14 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. 15 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. 16 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. 17 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 13

Noch nicht eingenommenes Land

1 Und Josua war alt, wohlbetagt, und Jehova sprach zu ihm: Du bist alt, wohlbetagt, und vom Lande ist sehr viel übrig in Besitz zu nehmen. 2 Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri; 3 von dem Sihor, der vor Ägypten fließt, bis an die Grenze von Ekron gegen Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten der Philister: der Gasiter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter und der Ekroniter, und die Awim. 4 Im Süden das ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Zidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuße des Berges Hermon, bis man nach Hamath kommt; 6 alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Zidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel austreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe. 18 7 Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamme Manasse. -

Ostjordanland für Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

8 Mit ihm haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, welches Mose ihnen gegeben hat jenseit des Jordan gegen Osten, so wie Mose, der Knecht Jehovas, es ihnen gegeben hat: 19 9 von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene Medeba bis Dibon, 10 und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon; 11 und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakathiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka, 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astaroth und zu Edrei regierte; (er war von dem Überrest der Rephaim übriggeblieben;) und Mose schlug sie und trieb sie aus. 13 Aber die Kinder Israel trieben die Gesuriter und die Maakathiter nicht aus; und Gesur und Maakath haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer Jehovas, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. 20 15 Und Mose gab dem Stamme der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern. 21 16 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 und Jahza und Kedemoth und Mephaath, 19 und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berge der Talebene, 20 und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth, 21 und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes. 22 Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwerte, nebst ihren Erschlagenen. 22, 23 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Und Mose gab dem Stamme Gad, den Kindern Gad, nach ihren Geschlechtern. 25 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: Jaser und alle Städte Gileads, und die Hälfte des Landes der Kinder Ammon bis Aroer, das vor Rabba liegt; 26 und von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim, und von Machanaim bis an die Grenze von Lidebir; 27 und in der Talebene: Beth-Haram und Beth-Nimra und Sukkoth und Zaphon, der Rest von dem Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan und das Angrenzende bis an das Ende des Sees Kinnereth, jenseit des Jordan gegen Osten. 28 Das war das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamme Manasse. Und dem halben Stamme der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil. 30 Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, sechzig Städte. 24 31 Und das halbe Gilead, und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern. 32 Das ist es, was Mose in den Ebenen Moabs als Erbe ausgeteilt hat, jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten. 33 Aber dem Stamme Levi gab Mose kein Erbteil; Jehova, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, so wie er zu ihnen geredet hat. 25 

Querverweise

1 3. Mose 5.14: Jahwe sagte zu Mose:

2 3. Mose 1.3: Wenn er ein Rind als Brandopfer bringen will, muss es ein fehlerfreies männliches Tier sein. Er muss das Tier zum Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung bringen, wenn es Jahwe gefallen soll.

3 3. Mose 1.5: Anschließend soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen, der vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung steht.

4 3. Mose 3.9-10: Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: der Fettschwanz - er soll dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt werden - und alles Fett, das an den Eingeweiden ist,

5 3. Mose 1.6: Dann soll er dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen.

6 3. Mose 2.4-5: Wenn du ein Ofengebäck als Speisopfer bringen willst, dann soll es aus Feinmehl sein und ohne Sauerteig zubereitet werden, entweder ein Lochbrot mit Öl angefeuchtet oder ein Fladenbrot, das mit Öl bestrichen ist.

7 3. Mose 2.7: Wenn du etwas in der Pfanne Gebackenes als Speisopfer bringen willst, soll es aus Feinmehl zubereitet und in Öl gebacken sein.

8 3. Mose 3.1: Wenn jemand ein Freudenopfer bringen möchte und seine Opfergabe für Jahwe aus einem Rind besteht, dann kann er ein männliches oder weibliches Tier bringen. Es muss aber fehlerfrei sein.

9 3. Mose 22.29: Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet.

10 3. Mose 19.6: Es muss am Tag der Schlachtung gegessen werden und auch noch am Tag danach. Wenn am dritten Tag noch etwas übrig ist, muss es verbrannt werden.

11 3. Mose 22.30: Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe!

12 3. Mose 3.7: Wenn seine Opfergabe ein Schafböckchen ist, soll er es zu Jahwe bringen,

13 2. Mose 22.30: Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.'

14 3. Mose 3.17: Das soll eine ewige Ordnung bei allen euren Nachkommen sein, überall, wo sie wohnen: Keiner von euch darf irgendwelches Fett oder Blut essen!"

15 2. Mose 29.24: und leg das alles Aaron und seinen Söhnen in die Hände. Sie sollen es Jahwe hin- und herschwingend darbieten.

16 3. Mose 9.21: Die Bruststücke und die rechte Hinterkeule schwang Aaron als Weihgabe vor Jahwe hin und her, wie Mose es angeordnet hatte.

17 3. Mose 6.13: "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.

18 Josua 11.8: und Jahwe gab sie in ihre Hand. Sie schlugen sie in die Flucht und verfolgten sie bis zu der großen Stadt Sidon, bis nach Misrefot-Majim und in die Talebene von Mizpe im Osten. Keiner der Fliehenden entkam.

19 Josua 13.15: Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt:

20 Josua 13.33: Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte.

21 4. Mose 32.1: Die Stämme Ruben und Gad hatten sehr große Viehherden. Als sie nun das Land Jaser und Gilead sahen, erkannten sie, dass die Gegend für Herden geeignet war.

22 4. Mose 22.5: Da schickte er Boten zu Bileam Ben-Beor nach Petor am Euphrat, wo Leute aus seinem Volk lebten, um ihn zu rufen. Er ließ ihm sagen: "Da ist ein Volk aus Ägypten herangezogen, das das ganze Land bedeckt. Es hat sich direkt neben mir niedergelassen.

23 4. Mose 31.8: auch die fünf Könige der Midianiter: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba. Auch Bileam Ben-Beor töteten sie.

24 Richter 10.3-4: Nach ihm stand Jaïr aus Gilead, dem Ostjordanland, auf. Er war 22 Jahre Richter in Israel

25 4. Mose 18.20-21: Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen.