zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 38

Heiligtum: Vorhof und Geräte

1 Und er machte den Brandopferaltar von Akazienholz: fünf Ellen seine Länge, und fünf Ellen seine Breite, quadratförmig, und drei Ellen seine Höhe; (2. Mose 27.1) 2 und er machte seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm waren seine Hörner; und er überzog ihn mit Erz. 3 Und er machte alle die Geräte des Altars: die Töpfe und die Schaufeln und die Sprengschalen, die Gabeln und die Kohlenpfannen; alle seine Geräte machte er von Erz. 4 Und er machte dem Altar ein Gitter von Netzwerk aus Erz, unter seiner Einfassung, unterwärts, bis zu seiner Hälfte. 5 Und er goß vier Ringe an die vier Ecken des ehernen Gitters als Behälter für die Stangen. 6 Und er machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Erz. 7 Und er brachte die Stangen in die Ringe, an die Seiten des Altars, um ihn mit denselben zu tragen; hohl, von Brettern machte er ihn. 8 Und er machte das Becken von Erz und sein Gestell von Erz, von den Spiegeln der sich scharenden Weiber, die sich scharten am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (2. Mose 30.18-21) 9 Und er machte den Vorhof: an der Mittagseite, südwärts, die Umhänge des Vorhofs von gezwirntem Byssus, hundert Ellen; (2. Mose 27.9) 10 ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 11 Und an der Nordseite hundert Ellen; ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 12 Und an der Westseite fünfzig Ellen Umhänge; ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 13 Und an der Ostseite gegen Aufgang, fünfzig Ellen: 14 fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße; 15 und auf der anderen Seite - diesseit und jenseit vom Tore des Vorhofs - fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße. 16 Alle Umhänge des Vorhofs ringsum waren von gezwirntem Byssus; 17 und die Füße der Säulen von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber und der Überzug ihrer Köpfe von Silber; und die Säulen des Vorhofs waren alle mit Bindestäben von Silber versehen. 18 Und den Vorhang vom Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit, von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; und zwar zwanzig Ellen die Länge; und die Höhe, in der Breite, fünf Ellen, gerade wie die Umhänge des Vorhofs; 19 und ihre vier Säulen und ihre vier Füße waren von Erz, ihre Haken von Silber und der Überzug ihrer Köpfe und ihre Bindestäbe von Silber. 20 Und alle Pflöcke zur Wohnung und zum Vorhof ringsum waren von Erz.

Heiligtum: Berechnung des Goldes, Silbers und der Bronze des Heiligtums

21 Dies ist die Berechnung der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, die berechnet wurde auf Befehl Moses, durch den Dienst der Leviten unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; - (4. Mose 4.28) 22 und Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, machte alles, was Jehova dem Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Achisamaks, vom Stamme Dan, ein Künstler und Kunstweber und Buntwirker in blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus: - 24 Alles Gold, das zum Werke verwendet wurde an dem ganzen Werke des Heiligtums, das Gold des Webopfers, betrug 29 Talente und 730 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Und das Silber von den Gemusterten der Gemeinde betrug 100 Talente und 1775 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums: 26 ein Beka auf den Kopf, die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, von einem jeden, der zu den Gemusterten überging, von zwanzig Jahren und darüber, von 603550 Mann. 27 Und die 100 Talente Silber waren zum Gießen der Füße des Heiligtums und der Füße des Vorhanges, 100 Füße auf 100 Talente, ein Talent auf einen Fuß. 28 Und von den 1775 Sekeln machte er die Haken für die Säulen und überzog ihre Köpfe und verband sie mit Stäben. 29 Und das Erz des Webopfers betrug 70 Talente und 2400 Sekel. 30 Und er machte daraus die Füße vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und den ehernen Altar und sein ehernes Gitter und alle Geräte des Altars; 31 und die Füße des Vorhofs ringsum und die Füße vom Tore des Vorhofs und alle Pflöcke der Wohnung und alle Pflöcke des Vorhofs ringsum.