zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 28

Heiligtum: Aaron und seine Söhne - Ihre Kleidung

1 Und du, du sollst zu dir nahen lassen deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm, aus der Mitte der Kinder Israel, um mir den Priesterdienst auszuüben: Aaron, Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst heilige Kleider für deinen Bruder Aaron machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 3 Und du sollst zu allen reden, die weisen Herzens sind, die ich mit dem Geiste der Weisheit erfüllt habe, daß sie die Kleider Aarons machen, ihn zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben. (2. Mose 31.3) 4 Und dies sind die Kleider, die sie machen sollen: ein Brustschild und ein Ephod und ein Oberkleid, und einen Leibrock von zellenförmigem Gewebe, einen Kopfbund und einen Gürtel; und sie sollen heilige Kleider machen für deinen Bruder Aaron und für seine Söhne, um mir den Priesterdienst auszuüben. 5 Und sie sollen das Gold und den blauen und den roten Purpur und den Karmesin und den Byssus nehmen 6 und sollen das Ephod machen von Gold, blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Kunstweberarbeit. 7 Es soll zwei zusammenfügende Schulterstücke haben an seinen beiden Enden, und so werde es zusammengefügt. 8 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wird, der darüber ist, soll von gleicher Arbeit mit ihm sein, von gleichem Stoffe: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Und du sollst zwei Onyxsteine nehmen und die Namen der Söhne Israels darauf stechen: 10 sechs ihrer Namen auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den anderen Stein, nach ihrer Geburtsfolge. 11 In Steinschneiderarbeit, in Siegelstecherei sollst du die beiden Steine stechen nach den Namen der Söhne Israels; mit Einfassungen von Gold umgeben sollst du sie machen. 12 Und setze die beiden Steine auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel; und Aaron soll ihre Namen auf seinen beiden Schultern tragen vor Jehova zum Gedächtnis. 13 Und mache Einfassungen von Gold; 14 und zwei Ketten von reinem Golde: schnurähnlich sollst du sie machen, in Flechtwerk, und die geflochtenen Ketten an die Einfassungen befestigen. 15 Und mache das Brustschild des Gerichts in Kunstweberarbeit; gleich der Arbeit des Ephods sollst du es machen: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus sollst du es machen. 16 Quadratförmig soll es sein, gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite. 17 Und besetze es mit eingesetzten Steinen, vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 18 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 19 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 20 und die vierte Reihe: Chrysolith und Onyx und Jaspis; mit Gold sollen sie eingefaßt sein in ihren Einsetzungen. 21 Und der Steine sollen nach den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach ihren Namen; in Siegelstecherei sollen sie sein, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 22 Und mache an das Brustschild schnurähnliche Ketten in Flechtwerk, von reinem Golde. 23 Und mache an das Brustschild zwei Ringe von Gold, und befestige die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 24 Und befestige die zwei geflochtenen Schnüre von Gold an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 25 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre sollst du an die beiden Einfassungen befestigen und sie an die Schulterstücke des Ephods befestigen, an seine Vorderseite. 26 Und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin ist, einwärts; 27 und mache zwei Ringe von Gold und befestige sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 28 Und man soll das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods binden mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods sei und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrücke. 29 Und Aaron soll die Namen der Söhne Israels an dem Brustschilde des Gerichts auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht, zum Gedächtnis vor Jehova beständig. 30 Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor Jehova hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor Jehova beständig. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 Und mache das Oberkleid des Ephods ganz von blauem Purpur. 32 Und seine Kopföffnung soll in seiner Mitte sein; eine Borte soll es an seiner Öffnung haben ringsum, in Weberarbeit; wie die Öffnung eines Panzers soll daran sein, daß es nicht einreiße. 33 Und an seinen Saum mache Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, an seinen Saum ringsum, und Schellen von Gold zwischen ihnen ringsum: 34 eine Schelle von Gold und einen Granatapfel, eine Schelle von Gold und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum. 35 Und Aaron soll es anhaben, um den Dienst zu verrichten, daß sein Klang gehört werde, wenn er ins Heiligtum hineingeht vor Jehova, und wenn er hinausgeht, daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 Und mache ein Blech von reinem Golde und stich darauf mit Siegelstecherei: Heiligkeit dem Jehova! 37 Und tue es an eine Schnur von blauem Purpur; und es soll an dem Kopfbunde sein, an der Vorderseite des Kopfbundes soll es sein. 38 Und es soll auf der Stirn Aarons sein, und Aaron soll die Ungerechtigkeit der heiligen Dinge tragen, welche die Kinder Israel heiligen werden, bei allen Gaben ihrer heiligen Dinge; und es soll beständig an seiner Stirn sein, zum Wohlgefallen für sie vor Jehova. 39 Und mache den Leibrock von zellenförmigem Gewebe von Byssus, und mache einen Kopfbund von Byssus; und einen Gürtel sollst du machen in Buntwirkerarbeit. 40 Und den Söhnen Aarons sollst du Leibröcke machen und sollst ihnen Gürtel machen, und hohe Mützen sollst du ihnen machen zur Herrlichkeit und zum Schmuck. 41 Und du sollst deinen Bruder Aaron damit bekleiden und seine Söhne mit ihm; und du sollst sie salben und sie weihen und sie heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und mache ihnen Beinkleider von Linnen, um das Fleisch der Blöße zu bedecken; von den Hüften bis an die Schenkel sollen sie reichen. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie anhaben, wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, oder wenn sie dem Altar nahen, um den Dienst im Heiligtum zu verrichten, daß sie nicht eine Ungerechtigkeit tragen und sterben: eine ewige Satzung für ihn und für seinen Samen nach ihm.