1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14)2Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3)(3. Mose 1.5)3Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10)5Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6)9Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5)(3. Mose 2.7)10Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden.11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1)12Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29)13Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6)(3. Mose 22.30)16Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden."22 Jahwe sagte zu Mose: 23"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7)24Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30)25Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17)27Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden."28 Jahwe sagte zu Mose: 29"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24)31Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21)33Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation."37Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13)38Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.
1Und David und die Obersten des Heeres sonderten von den Söhnen Asaphs und Hemans und Jeduthuns solche zum Dienste ab, welche weissagten mit Lauten und Harfen und mit Zimbeln. Und es war ihre Zahl, der Männer, die tätig waren für ihren Dienst:(1. Chronik 15.19)2Von den Söhnen Asaphs: Sakkur und Joseph und Nethanja und Ascharela, die Söhne Asaphs, unter der Leitung Asaphs, welcher nach der Anweisung des Königs weissagte.3Von Jeduthun, die Söhne Jeduthuns: Gedalja und Zeri und Jesaja, Haschabja und Mattithja, und Simei, sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jeduthun, mit der Laute, welcher weissagte, um Jehova zu preisen und zu loben.4Von Heman, die Söhne Hemans: Bukkija und Mattanja, Ussiel, Schebuel und Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalti und Romamti-Eser, Joschbekascha, Mallothi, Hothir, Machasioth.5Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, um seine Macht zu erheben; und Gott hatte dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. -(2. Chronik 35.15)(1. Chronik 21.9)6Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter, Asaph und Jeduthun und Heman, beim Gesange im Hause Jehovas, mit Zimbeln, Harfen und Lauten, zum Dienste des Hauses Gottes, nach der Anweisung des Königs.7Und es war ihre Zahl mit ihren Brüdern, die im Gesange Jehovas geübt waren: aller Kundigen 288.8Und sie warfen Lose über ihr Amt, der Kleine wie der Große, der Kundige mit dem Lehrling.(1. Chronik 24.31)9Und das erste Los kam heraus für Asaph, für Joseph; für Gedalja das zweite: er und seine Brüder und seine Söhne waren zwölf;10das dritte für Sakkur: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;11das vierte für Jizri: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;12das fünfte für Nathanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;13das sechste für Bukkija: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;14das siebte für Jescharela: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;15das achte für Jesaja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;16das neunte für Mattanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;17das zehnte für Simei: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;18das elfte für Asarel: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;19das zwölfte für Haschabja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;20das dreizehnte für Schubael: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;21das vierzehnte für Mattithja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;22das fünfzehnte für Jeremoth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;23das sechzehnte für Hananja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;24das siebzehnte für Joschbekascha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;25das achtzehnte für Hanani: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;26das neunzehnte für Mallothi: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;27das zwanzigste für Eliatha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;28das einundzwanzigste für Hothir: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;29das zweiundzwanzigste für Giddalti: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;30das dreiundzwanzigste für Machasioth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;31das vierundzwanzigste für Romamti-Eser: seine Söhne und seine Brüder, zwölf.