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3. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen weiter: Für das Brandopfer gilt folgende Anordnung: Es muss die ganze Nacht über auf dem Altarfeuer bleiben und das Feuer muss bis zum Morgen in Brand gehalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Dann soll der Priester das Gewand aus Leinen und die leinene Kniehose anziehen. Anschließend nehme er die Fettasche des Brandopfers vom Feuer und schütte sie neben den Altar. (2. Mose 28.42) 4 Dann wechsle er seine Kleider und trage die Fettasche hinaus vor das Lager an einen abgesonderten Ort. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar muss immer in Brand gehalten werden, es darf nicht erlöschen. Der Priester soll jeden Morgen Holz anzünden und die Fettstücke der Freudenopfer auf ihm in Rauch aufgehen lassen. 6 Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. 7 Für das Speisopfer gilt folgende Anordnung: Die Nachkommen Aarons müssen es Jahwe auf dem Altar darbringen. (3. Mose 2.1) 8 Der Priester nehme eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Feinmehl, auf dem sich der Weihrauch befindet, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Der Geruch von diesem, zum Verbrennen bestimmten Teil, befriedigt Jahwe. 9 Den Rest davon müssen die Priester essen. Es muss aber ohne Sauerteig zubereitet und an heiliger Stätte, im Vorhof zum Heiligtum, gegessen werden. 10 Es darf nicht mit Sauerteig verbacken werden, denn es ist ihr Anteil von meinen Feueropfern, es ist höchst heilig wie das Sünd- und das Schuldopfer. 11 Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das gilt für jede Generation. Es ist ihr immerwährendes Anrecht an den Feueropfern Jahwes. Alles, was mit ihnen in Berührung kommt, wird heilig." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Es soll in einer Pfanne mit Öl eingerührt und zu einem Fladen verbacken werden. Dieser Fladen soll dann in Stücke zerbrochen und so Jahwe gebracht werden, damit daraus ein Geruch entsteht, der ihn befriedigt. 15 Der Priester, der an Aarons Stelle zum Hohen Priester gesalbt wird, soll es opfern. Das ist eine immerwährende Ordnung: Es soll für Jahwe ganz in Rauch aufgehen. 16 Jedes Speisopfer eines Priesters ist ein Ganzopfer. Es darf nicht gegessen werden." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Anweisung für das Sündopfer weiter: Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Sündopfer vor Jahwe geschlachtet werden. Es ist höchst heilig. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung. 20 Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21 Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig. 23 Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Gottesbegegnung gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden.

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Josua - Kapitel 13

Noch nicht eingenommenes Land

1 Und Josua war alt, wohlbetagt, und Jehova sprach zu ihm: Du bist alt, wohlbetagt, und vom Lande ist sehr viel übrig in Besitz zu nehmen. 2 Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri; 3 von dem Sihor, der vor Ägypten fließt, bis an die Grenze von Ekron gegen Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten der Philister: der Gasiter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter und der Ekroniter, und die Awim. 4 Im Süden das ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Zidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuße des Berges Hermon, bis man nach Hamath kommt; 6 alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Zidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel austreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamme Manasse. -

Ostjordanland für Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

8 Mit ihm haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, welches Mose ihnen gegeben hat jenseit des Jordan gegen Osten, so wie Mose, der Knecht Jehovas, es ihnen gegeben hat: (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene Medeba bis Dibon, 10 und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon; 11 und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakathiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka, 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astaroth und zu Edrei regierte; (er war von dem Überrest der Rephaim übriggeblieben;) und Mose schlug sie und trieb sie aus. 13 Aber die Kinder Israel trieben die Gesuriter und die Maakathiter nicht aus; und Gesur und Maakath haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer Jehovas, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. (Josua 13.33) 15 Und Mose gab dem Stamme der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern. (4. Mose 32.1) 16 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 und Jahza und Kedemoth und Mephaath, 19 und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berge der Talebene, 20 und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth, 21 und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes. 22 Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwerte, nebst ihren Erschlagenen. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Und Mose gab dem Stamme Gad, den Kindern Gad, nach ihren Geschlechtern. 25 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: Jaser und alle Städte Gileads, und die Hälfte des Landes der Kinder Ammon bis Aroer, das vor Rabba liegt; 26 und von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim, und von Machanaim bis an die Grenze von Lidebir; 27 und in der Talebene: Beth-Haram und Beth-Nimra und Sukkoth und Zaphon, der Rest von dem Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan und das Angrenzende bis an das Ende des Sees Kinnereth, jenseit des Jordan gegen Osten. 28 Das war das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamme Manasse. Und dem halben Stamme der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil. 30 Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, sechzig Städte. (Richter 10.3-4) 31 Und das halbe Gilead, und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern. 32 Das ist es, was Mose in den Ebenen Moabs als Erbe ausgeteilt hat, jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten. 33 Aber dem Stamme Levi gab Mose kein Erbteil; Jehova, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, so wie er zu ihnen geredet hat. (4. Mose 18.20-21)