1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."
1Und das zweite Los kam herauf für Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war mitten in dem Erbteil der Kinder Juda.2Und es ward ihnen zum Erbteil: Beerseba und Scheba und Molada,3und Hazar-Schual und Bala und Ezem,4und Eltolad und Bethul und Horma,5und Ziklag und Beth-Markaboth und Hazar-Susa,6und Beth-Lebaoth und Scharuchen: dreizehn Städte und ihre Dörfer;7Ain, Rimmon und Ether und Aschan: vier Städte und ihre Dörfer;8und alle Dörfer, die rings um diese Städte liegen, bis Baalath-Beer, das ist Süd-Ramath. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern.9Von der Meßschnur der Kinder Juda war das Erbteil der Kinder Simeon; denn das Teil der Kinder Juda war zu groß für sie, und so erhielten die Kinder Simeon ihr Erbteil mitten in ihrem Erbteil.
Erbteil des Stammes Sebulon
10Und das dritte Los kam herauf für die Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern. Und die Grenze ihres Erbteils war bis Sarid;11und ihre Grenze stieg hinauf westwärts, und zwar nach Marhala, und stieß an Dabbescheth und stieß an den Bach, der vor Jokneam fließt;12und sie kehrte um von Sarid, ostwärts, gegen Sonnenaufgang, nach der Grenze von Kisloth-Tabor, und lief nach Daberath hin und stieg hinauf nach Japhija;13und von dort ging sie hinüber ostwärts gegen Sonnenaufgang, nach Gath-Hepher, nach Eth-Kazin, und lief aus bei Rimmon, das sich nach Nea hin erstreckt.14Und die Grenze wandte sich um dasselbe nördlich nach Hannathon, und ihr Ausgang war das Tal Jiphtach-El; ...15und Kattath und Nahalal und Schimron und Jidala und Bethlehem: zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das war das Erbteil der Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Issaschar
17Für Issaschar kam das vierte Los heraus, für die Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet war nach Jisreel hin, und Kesulloth und Schunem,(2. Könige 4.8)19und Hapharaim und Schion und Anacharath,20und Rabbith und Kischjon und Ebez,21und Remeth und En-Gannim und En-Hadda und Beth-Pazez;22und die Grenze stieß an Tabor und Schachazuma und Beth-Semes, und der Ausgang ihrer Grenze war am Jordan: sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Asser
24Und das fünfte Los kam heraus für den Stamm der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern.25Und ihre Grenze war: Helkath und Hali und Beten und Akschaph,26und Allammelek und Amhad und Mischeal; und sie stieß an den Karmel, gegen Westen, und an den Sihor-Libnath;27und sie kehrte um gegen Sonnenaufgang nach Beth-Dagon und stieß an Sebulon und an das Tal Jiphtach-El, nördlich von Beth-Emek und Nehiel, und sie lief nach Kabul hin zur Linken,28und Ebron und Rechob und Hammon und Kana, bis Zidon, der großen Stadt;29und die Grenze kehrte um nach Rama und bis zur festen Stadt Tyrus; und die Grenze kehrte um nach Hosa, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin von dem Striche Aksib an; ...(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma und Aphek und Rechob: 22 Städte und ihre Dörfer.31Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Naftali
32Für die Kinder Naphtali kam das sechste Los heraus, für die Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze war von Heleph, von der Terebinthe zu Zaanannim, und Adami-Nekeb und Jabneel bis Lakum, und ihr Ausgang war am Jordan;34und die Grenze kehrte um westwärts nach Asnoth-Tabor und lief von dort nach Hukkok hin. Und so stieß sie an Sebulon gegen Süden, und an Aser stieß sie gegen Westen, und an Juda am Jordan gegen Sonnenaufgang.35Und die festen Städte waren: Ziddim, Zer und Hammath, Rakkath und Kinnereth,36und Adama und Rama und Hazor,37und Kedes und Edrei und En-Hazor,38und Jiron und Migdal-El, Horem und Beth-Anath und Beth-Semes: neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Dan
40Für den Stamm der Kinder Dan, nach ihren Geschlechtern, kam das siebte Los heraus.41Und das Gebiet ihres Erbteils war: Zorha und Eschtaol und Ir-Semes,42und Schaalabbin und Ajjalon und Jithla,(Richter 1.35)43und Elon und Timnatha und Ekron,44und Elteke und Gibbethon und Baalath,45und Jehud und Bne-Berak und Gath-Rimmon,46und Me-Jarkon und Rakkon, mit dem Gebiete gegenüber Japho.(Jona 1.3)47Und die Grenze der Kinder Dan ging später weiter als diese; denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Leschem, und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin; und sie nannten Leschem Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Josua
49Und als sie die Verteilung des Landes nach seinen Grenzen vollendet hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohne Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte.50Nach dem Befehle Jehovas gaben sie ihm die Stadt, die er verlangte, Timnath-Serach im Gebirge Ephraim; und er baute die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, welche Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo, vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und so vollendeten sie die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)