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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."

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Josua - Kapitel 18

Das Heiligtum in Silo - Weitere Vorbereitungen zur Auslosung des Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich nach Silo, und sie schlugen daselbst das Zelt der Zusammenkunft auf; und das Land war vor ihnen unterjocht. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es blieben unter den Kindern Israel sieben Stämme übrig, deren Erbteil man noch nicht ausgeteilt hatte. 3 Da sprach Josua zu den Kindern Israel: Wie lange werdet ihr euch lässig zeigen hinzugehen, um das Land in Besitz zu nehmen, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat? 4 Nehmet euch drei Männer für den Stamm, und ich will sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchwandern und es aufschreiben nach Verhältnis ihres Erbteils, und dann zu mir kommen. 5 Und sie sollen es unter sich in sieben Teile verteilen. Juda soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Süden, und das Haus Joseph soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Norden. 6 Ihr aber sollt das Land aufschreiben zu sieben Teilen und mir das Verzeichnis hierherbringen; und ich werde euch das Los werfen, hier vor Jehova, unserem Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil in eurer Mitte, denn das Priestertum Jehovas ist ihr Erbteil. Und Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben jenseit des Jordan, gegen Osten, ihr Erbteil empfangen, welches Mose, der Knecht Jehovas, ihnen gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Und die Männer machten sich auf und gingen hin. Und Josua gebot denen, die hingingen, um das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandert das Land und schreibet es auf und kommet wieder zu mir; und hier werde ich euch das Los werfen vor Jehova, zu Silo. 9 Und die Männer gingen hin und durchzogen das Land und schrieben es, nach den Städten, zu sieben Teilen auf in ein Buch; und sie kamen zu Josua in das Lager nach Silo zurück. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo vor Jehova. Und Josua teilte daselbst das Land den Kindern Israel aus nach ihren Abteilungen.

Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und es kam herauf das Los des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Loses kam heraus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph. 12 Und ihre Grenze auf der Nordseite fing am Jordan an; und die Grenze stieg hinauf nach der Nordseite von Jericho und stieg auf das Gebirge gegen Westen, und ihr Ausgang war nach der Wüste von Beth-Awen hin; (Josua 7.2) 13 und von dort ging die Grenze hinüber nach Lus, nach der Südseite von Lus, das ist Bethel; und die Grenze stieg hinab nach Ateroth-Addar, bei dem Berge, der südlich von Unter-Beth-Horon ist. - (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Und die Grenze zog sich herum und wandte sich nach der Westseite, südwärts von dem Berge, der vor Beth-Horon nach Süden liegt, und ihr Ausgang war nach Kirjath-Baal hin, das ist Kirjath-Jearim, einer Stadt der Kinder Juda; das war die Westseite. - (Josua 15.6-9) 15 Und die Südseite fing an am Ende von Kirjath-Jearim; und die Grenze lief aus nach Westen hin, und sie lief nach der Quelle des Wassers Nephtoach hin; 16 und die Grenze stieg hinab zu dem Ende des Berges, welcher vor dem Tale des Sohnes Hinnoms in der Talebene der Rephaim gegen Norden liegt; und sie stieg das Tal Hinnom hinab nach der Südseite der Jebusiter, und sie stieg hinab nach En-Rogel; 17 und sie zog sich nordwärts herum und lief nach En-Semes, und sie lief nach Geliloth hin, das der Anhöhe Adummim gegenüber liegt; und sie stieg hinab zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und ging hinüber nach der Seite, die der Araba nordwärts gegenüber liegt, und stieg hinab nach der Araba; 19 und die Grenze ging hinüber nach der Nordseite von Beth-Hogla, und der Ausgang der Grenze war nach der nördlichen Zunge des Salzmeeres, nach dem südlichen Ende des Jordan hin. Das war die Südgrenze. - 20 Und der Jordan begrenzte es an der Ostseite. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin, nach seinen Grenzen ringsum, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte des Stammes der Kinder Benjamin, nach ihren Geschlechtern, waren: Jericho und Beth-Hogla und Emek-Keziz, 22 und Beth-Araba und Zemaraim und Bethel, 23 und Awim und Para und Ophra, 24 und Kephar-Ammoni und Ophni und Geba: Zwölf Städte und ihre Dörfer; 25 Gibeon und Rama und Beeroth, 26 und Mizpe und Kephira und Moza, 27 und Rekem und Jirpeel und Tarala, 28 und Zela, Eleph, und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath: vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)