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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."

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2. Mose - Kapitel 13

Fest der ungesäuerten Brote - Heiligung der Erstgeburt

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. - (4. Mose 8.17-18) (4. Mose 18.15) (Lukas 2.23) 3 Und Mose sprach zu dem Volke: Gedenket dieses Tages, an welchem ihr aus Ägypten gezogen seid, aus dem Hause der Knechtschaft; denn mit starker Hand hat Jehova euch von hier herausgeführt; und es soll nichts Gesäuertes gegessen werden. 4 Heute ziehet ihr aus, im Monat Abib. (2. Mose 12.2) 5 Und es soll geschehen, wenn Jehova dich bringt in das Land der Kanaaniter und der Hethiter und der Amoriter und der Hewiter und der Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst in diesem Monat halten. (1. Mose 17.8) 6 Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am siebten Tage ist ein Fest dem Jehova. (2. Mose 12.15-16) 7 Die sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden; und nicht soll Gesäuertes bei dir gesehen werden, noch soll Sauerteig bei dir gesehen werden in allen deinen Grenzen. (1. Korinther 5.8) 8 Und du sollst deinem Sohne an selbigem Tage kundtun und sprechen: Es ist um deswillen, was Jehova mir getan hat, als ich aus Ägypten zog. 9 Und es sei dir zu einem Zeichen an deiner Hand und zu einem Denkzeichen zwischen deinen Augen, damit das Gesetz Jehovas in deinem Munde sei; denn mit starker Hand hat Jehova dich aus Ägypten herausgeführt. (5. Mose 6.8) (5. Mose 11.18) 10 Und du sollst diese Satzung beobachten zu ihrer bestimmten Zeit, von Jahr zu Jahr. 11 Und es soll geschehen, wenn Jehova dich in das Land der Kanaaniter bringt, wie er dir und deinen Vätern geschworen hat, und es dir gibt, 12 so sollst du Jehova alles darbringen, was die Mutter bricht; und alles zuerst Geworfene vom Vieh, das dir zuteil wird, die Männlichen gehören Jehova. 13 Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen. 14 Und es soll geschehen, wenn dein Sohn dich künftig fragt und spricht: Was ist das? so sollst du zu ihm sagen: Mit starker Hand hat Jehova uns aus Ägypten herausgeführt, aus dem Hause der Knechtschaft. (2. Mose 12.26) 15 Und es geschah, da der Pharao sich hartnäckig weigerte, uns ziehen zu lassen, tötete Jehova alle Erstgeburt im Lande Ägypten, vom Erstgeborenen des Menschen bis zum Erstgeborenen des Viehes; darum opfere ich dem Jehova alles, was die Mutter bricht, die Männlichen, und jeden Erstgeborenen meiner Söhne löse ich. (2. Mose 12.29) 16 Und es sei zu einem Zeichen an deiner Hand und zu Stirnbändern zwischen deinen Augen; denn mit starker Hand hat Jehova uns aus Ägypten herausgeführt.

Israels Zug zum Schilfmeer - Wolken- und Feuersäule

17 Und es geschah, als der Pharao das Volk ziehen ließ, da führte Gott sie nicht den Weg durch das Land der Philister, wiewohl er nahe war; denn Gott sprach: Damit es das Volk nicht gereue, wenn sie den Streit sehen, und sie nicht nach Ägypten zurückkehren. 18 Und Gott führte das Volk herum, den Weg der Wüste des Schilfmeeres; und die Kinder Israel zogen gerüstet aus dem Lande Ägypten herauf. 19 Und Mose nahm die Gebeine Josephs mit sich; denn er hatte die Kinder Israel ausdrücklich schwören lassen und gesagt: Gott wird euch gewißlich heimsuchen; so führet denn meine Gebeine mit euch von hier hinauf! (1. Mose 50.25) (Josua 24.32) 20 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, am Rande der Wüste. 21 Und Jehova zog vor ihnen her, des Tages in einer Wolkensäule, um sie auf dem Wege zu leiten, und des Nachts in einer Feuersäule, um ihnen zu leuchten, damit sie Tag und Nacht ziehen könnten. (2. Mose 40.34) (4. Mose 9.15) (1. Korinther 10.1) 22 Des Tages wich nicht die Wolkensäule noch des Nachts die Feuersäule vor dem Volke.