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3. Mose - Kapitel 3

1 Wenn jemand ein Freudenopfer bringen möchte und seine Opfergabe für Jahwe aus einem Rind besteht, dann kann er ein männliches oder weibliches Tier bringen. Es muss aber fehlerfrei sein. 2 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 3 Ein Teil des Freudenopfers soll für Jahwe verbrannt werden, und zwar alles Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 5 Der Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll es zusammen mit den Brandopfern auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 6 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Freudenopfer bringen will, kann es ein männliches oder weibliches Tier sein. Es darf aber keine Fehler haben. 7 Wenn seine Opfergabe ein Schafböckchen ist, soll er es zu Jahwe bringen, 8 seine Hand auf den Kopf des Opfers stützen und es vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 9 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: der Fettschwanz - er soll dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt werden - und alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 10 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 11 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer Jahwes. 12 Wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, soll er sie zu Jahwe bringen, 13 seine Hand auf ihren Kopf stützen und sie vor dem Zelt der Gottesbegegnung schlachten. Einer von den Nachkommen Aarons soll ihr Blut ringsherum an den Altar sprengen. 14 Das Fett des Freudenopfers soll als Feueropfer für Jahwe verbrannt werden: alles Fett, das an den Eingeweiden ist, 15 dazu die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. 16 Der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So ist es eine Speise für das Feueropfer, ein Geruch der Befriedigung. Alles Fett gehört Jahwe. 17 Das soll eine ewige Ordnung bei allen euren Nachkommen sein, überall, wo sie wohnen: Keiner von euch darf irgendwelches Fett oder Blut essen!" (1. Mose 9.4) (3. Mose 7.23) (3. Mose 7.26) (3. Mose 17.10-14) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23) (Apostelgeschichte 15.20) (Apostelgeschichte 15.29)

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5. Mose - Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. - 5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt; 6 sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten; 7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: 17 Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18 Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 21 Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst. (5. Mose 7.5) 22 Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)