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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Rut - Kapitel 4

Boas' Heirat mit Rut - Geburt Obeds, Davids Großvater

1 Und Boas ging zum Tore hinauf und setzte sich daselbst. Und siehe, der Blutsverwandte ging vorüber, von dem Boas geredet hatte. Da sprach er: Komm her, setze dich hierher, du, der und der. Und er kam herzu und setzte sich. 2 Und Boas nahm zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sprach: Setzet euch hierher; und sie setzten sich. 3 Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, welches unserem Bruder Elimelech gehörte; 4 so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem Ohr eröffnen und dir sagen: Kaufe es vor den Einwohnern und vor den Ältesten meines Volkes. Wenn du lösen willst, löse, und wenn du nicht lösen willst, so tue mir's kund, daß ich es wisse; denn da ist niemand außer dir zum Lösen, und ich komme nach dir. Und er sprach: Ich will lösen. (3. Mose 25.25) 5 Da sprach Boas: An dem Tage, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabitin, dem Weibe des Verstorbenen, gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken. (5. Mose 25.5-6) 6 Da sprach der Blutsverwandte: Ich kann nicht für mich lösen, daß ich mein Erbteil nicht verderbe. Löse du für dich, was ich lösen sollte, denn ich kann nicht lösen. 7 Dies aber geschah vordem in Israel bei einer Lösung und bei einem Tausche, um jede Sache zu bestätigen: der eine zog seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen; und das war die Art der Bezeugung in Israel. (5. Mose 25.7-10) 8 Und der Blutsverwandte sprach zu Boas: Kaufe für dich! Und er zog seinen Schuh aus. 9 Da sprach Boas zu den Ältesten und zu allem Volke: Ihr seid heute Zeugen, daß ich aus der Hand Noomis alles gekauft habe, was Elimelech, und alles, was Kiljon und Machlon gehörte; 10 und auch Ruth, die Moabitin, das Weib Machlons, habe ich mir zum Weibe gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken, daß nicht der Name des Verstorbenen ausgerottet werde unter seinen Brüdern und aus dem Tore seines Ortes. Ihr seid heute Zeugen! 11 Und alles Volk, das im Tore war, und die Ältesten sprachen: Wir sind Zeugen! Jehova mache das Weib, das in dein Haus kommt, wie Rahel und wie Lea, welche beide das Haus Israel erbaut haben; und werde mächtig in Ephrata und stifte einen Namen in Bethlehem! 12 Und von dem Samen, den Jehova dir von diesem jungen Weibe geben wird, werde dein Haus wie das Haus des Perez, welchen Tamar dem Juda geboren hat! (1. Mose 38.29) 13 Und Boas nahm Ruth, und sie wurde sein Weib, und er ging zu ihr ein; und Jehova verlieh ihr Schwangerschaft und sie gebar einen Sohn. (Psalm 127.3) 14 Und die Weiber sprachen zu Noomi: Gepriesen sei Jehova, der es dir heute nicht hat fehlen lassen an einem Löser! Und sein Name werde gerühmt in Israel! 15 Und er wird dir ein Erquicker der Seele sein und ein Versorger deines Alters! Denn deine Schwiegertochter, die dich liebt, hat ihn geboren, sie, die dir besser ist als sieben Söhne. 16 Und Noomi nahm das Kind und legte es auf ihren Schoß und wurde seine Wärterin. 17 Und die Nachbarinnen gaben ihm einen Namen, indem sie sprachen: Ein Sohn ist der Noomi geboren! und sie gaben ihm den Namen Obed. Er ist der Vater Isais, des Vaters Davids. (Matthäus 1.5-6) (Lukas 3.32)

Stammbaum Davids

18 Und dies sind die Geschlechter des Perez: Perez zeugte Hezron, (1. Mose 46.12) (1. Chronik 2.5) 19 und Hezron zeugte Ram, und Ram zeugte Amminadab, (1. Chronik 2.9) 20 und Amminadab zeugte Nachschon, und Nachschon zeugte Salma, (4. Mose 1.7) 21 und Salmon zeugte Boas, und Boas zeugte Obed, 22 und Obed zeugte Isai, und Isai zeugte David. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.11-13)