zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

Rut - Kapitel 1

Ruts Weg nach Bethlehem

1 Und es geschah in den Tagen, als die Richter richteten, da entstand eine Hungersnot im Lande. Und ein Mann von Bethlehem-Juda zog hin, um sich in den Gefilden Moabs aufzuhalten, er und sein Weib und seine beiden Söhne. 2 Und der Name des Mannes war Elimelech, und der Name seines Weibes Noomi, und die Namen seiner beiden Söhne Machlon und Kiljon, Ephratiter von Bethlehem-Juda. Und sie kamen in die Gefilde Moabs und blieben daselbst. 3 Und Elimelech, der Mann Noomis, starb: und sie blieb mit ihren beiden Söhnen übrig. 4 Und sie nahmen sich moabitische Weiber: der Name der einen war Orpa, und der Name der anderen Ruth; und sie wohnten daselbst bei zehn Jahren. 5 Da starben auch die beiden, Machlon und Kiljon; und das Weib blieb allein übrig von ihren beiden Söhnen und von ihrem Manne. 6 Und sie machte sich auf, sie und ihre Schwiegertöchter, und kehrte aus den Gefilden Moabs zurück; denn sie hatte im Gefilde Moabs gehört, daß Jehova sein Volk heimgesucht habe, um ihnen Brot zu geben. 7 Und sie zog aus von dem Orte, wo sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr; und sie zogen des Weges, um in das Land Juda zurückzukehren. 8 Da sprach Noomi zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet, kehret um, eine jede zum Hause ihrer Mutter. Jehova erweise Güte an euch, so wie ihr sie an den Verstorbenen und an mir erwiesen habt. 9 Jehova gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in dem Hause ihres Mannes! Und sie küßte sie. Und sie erhoben ihre Stimme und weinten; (Rut 3.1) 10 und sie sprachen zu ihr: Doch, wir wollen mit dir zu deinem Volke zurückkehren! 11 Und Noomi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wolltet ihr mit mir gehen? Habe ich noch Söhne in meinem Leibe, daß sie euch zu Männern werden könnten? 12 Kehret um, meine Töchter, gehet; denn ich bin zu alt, um eines Mannes zu werden. Wenn ich spräche: Ich habe Hoffnung; wenn ich selbst diese Nacht eines Mannes würde und sogar Söhne gebären sollte: 13 wolltet ihr deshalb warten, bis sie groß würden? wolltet ihr deshalb euch abschließen, daß ihr keines Mannes würdet? Nicht doch, meine Töchter! denn mir ergeht es viel bitterer als euch; denn die Hand Jehovas ist wider mich ausgegangen. (Hiob 19.21) 14 Da erhoben sie ihre Stimme und weinten wiederum. Und Orpa küßte ihre Schwiegermutter; Ruth aber hing ihr an. 15 Und sie sprach: Siehe, deine Schwägerin ist zu ihrem Volke und zu ihren Göttern zurückgekehrt; kehre um, deiner Schwägerin nach! 16 Aber Ruth sprach: Dringe nicht in mich, dich zu verlassen, hinter dir weg umzukehren; denn wohin du gehst, will ich gehen, und wo du weilst, will ich weilen; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott; (2. Samuel 15.21) 17 wo du stirbst, will ich sterben, und daselbst will ich begraben werden. So soll mir Jehova tun und so hinzufügen, nur der Tod soll scheiden zwischen mir und dir! 18 Und als sie sah, daß sie fest darauf bestand, mit ihr zu gehen, da ließ sie ab, ihr zuzureden. 19 Und so gingen beide, bis sie nach Bethlehem kamen. Und es geschah, als sie nach Bethlehem kamen, da geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und sie sprachen: Ist das Noomi? 20 Und sie sprach zu ihnen: Nennet mich nicht Noomi, nennet mich Mara; denn der Allmächtige hat es mir sehr bitter gemacht. (2. Mose 15.23) 21 Voll bin ich gegangen, und leer hat mich Jehova zurückkehren lassen. Warum nennet ihr mich Noomi, da Jehova gegen mich gezeugt, und der Allmächtige mir Übles getan hat? 22 Und so kehrte Noomi zurück, und Ruth, die Moabitin, ihre Schwiegertochter, mit ihr, welche aus den Gefilden Moabs zurückkehrte; und sie kamen nach Bethlehem beim Beginn der Gerstenernte.