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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Richter - Kapitel 8

Verfolgung der Midianiter

1 Und die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Was ist das für eine Sache, die du uns getan, daß du uns nicht gerufen hast, als du hinzogest, um wider Midian zu streiten! Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Und er sprach zu ihnen: Was habe ich nun getan im Vergleich mit euch? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als die Weinlese Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 In eure Hand hat Gott die Fürsten von Midian, Oreb und Seeb gegeben; und was habe ich tun können im Vergleich mit euch? Da ließ ihr Zorn von ihm ab, als er dieses Wort redete. 4 Und Gideon kam an den Jordan; er ging hinüber, er und die dreihundert Mann, die bei ihm waren, ermattet und nachjagend. 5 Und er sprach zu den Männern von Sukkoth: Gebet doch dem Volke, das mir nachfolgt, einige Laibe Brot; denn sie sind ermattet, und ich jage den Königen von Midian, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Und die Obersten von Sukkoth sprachen: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heere Brot geben sollen? 7 Da sprach Gideon: Darum, wenn Jehova Sebach und Zalmunna in meine Hand gegeben hat, werde ich euer Fleisch zerdreschen mit Dornen der Wüste und mit Stechdisteln! 8 Und er zog von dannen nach Pnuel hinauf und redete zu ihnen auf dieselbe Weise. Und die Männer von Pnuel antworteten ihm, wie die Männer von Sukkoth geantwortet hatten. 9 Da sprach er auch zu den Männern von Pnuel und sagte: Wenn ich in Frieden zurückkomme, so werde ich diesen Turm niederreißen! 10 Sebach und Zalmunna waren aber zu Karkor, und ihre Heere mit ihnen, bei 15000 Mann, alle, die übriggeblieben waren von dem ganzen Lager der Söhne des Ostens; und der Gefallenen waren 120000 Mann, die das Schwert zogen. 11 Und Gideon zog hinauf des Weges zu den Zeltbewohnern, östlich von Nobach und Jogbeha; und er schlug das Lager, und das Lager war sorglos. 12 Und Sebach und Zalmunna flohen, und er jagte ihnen nach; und er fing die beiden Könige von Midian, Sebach und Zalmunna; und das ganze Lager setzte er in Schrecken. 13 Und Gideon, der Sohn Joas', kehrte aus dem Streite zurück, von der Anhöhe Heres herab. 14 Und er fing einen Jüngling von den Männern von Sukkoth und befragte ihn; und dieser schrieb ihm die Obersten von Sukkoth und seine Ältesten auf, 77 Mann. 15 Und er kam zu den Männern von Sukkoth und sprach: Sehet hier Sebach und Zalmunna, über welche ihr mich verhöhnt habt, indem ihr sprachet: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Männern, die ermattet sind, Brot geben sollen? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen der Wüste und Stechdisteln, und er züchtigte die Männer von Sukkoth mit denselben. 17 Und den Turm zu Pnuel riß er nieder und erschlug die Männer der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und zu Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor erschlagen habt? Und sie sprachen: Wie du, so waren sie, ein jeder an Gestalt gleich einem Königssohne. 19 Und er sprach: Das waren meine Brüder, die Söhne meiner Mutter. So wahr Jehova lebt, wenn ihr sie am Leben gelassen hättet, so erschlüge ich euch nicht! 20 Und er sprach zu Jether, seinem Erstgeborenen: Stehe auf, erschlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch ein Knabe war. 21 Da sprachen Sebach und Zalmunna: Stehe du auf und stoße uns nieder; denn wie der Mann, so seine Kraft. Und Gideon stand auf und erschlug Sebach und Zalmunna; und er nahm die Halbmonde, welche an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Ablehnung der Königswürde durch Gideon, aber Verleitung zum Götzendienst

22 Und die Männer von Israel sprachen zu Gideon: Herrsche über uns, sowohl du, als auch dein Sohn und deines Sohnes Sohn; denn du hast uns aus der Hand Midians gerettet. 23 Und Gideon sprach zu ihnen: Nicht ich will über euch herrschen, und nicht mein Sohn soll über euch herrschen; Jehova soll über euch herrschen. 24 Und Gideon sprach zu ihnen: Eine Bitte will ich von euch erbitten: Gebet mir ein jeder sie Ohrringe seiner Beute! (denn sie hatten goldene Ohrringe, weil sie Ismaeliter waren). 25 Und sie sprachen: Gern wollen wir sie geben. Und sie breiteten ein Oberkleid aus und warfen darauf ein jeder die Ohrringe seiner Beute. 26 Und das Gewicht der goldenen Ohrringe, die er erbeten hatte, war 1700 Sekel Gold, außer den Halbmonden und den Ohrgehängen und den Purpurkleidern, welche die Könige von Midian trugen, und außer den Halsketten, die an den Hälsen ihrer Kamele waren. 27 Und Gideon machte daraus ein Ephod und stellte es in seiner Stadt auf, in Ophra. Und ganz Israel hurte demselben dort nach; und es wurde Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5)

Gideons Nachkommen und Tod

28 So wurde Midian vor den Kindern Israels gebeugt, und es hob sein Haupt nicht mehr empor. Und das Land hatte in den Tagen Gideons Ruhe vierzig Jahre. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn Joas', ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Und Gideon hatte siebzig Söhne, die aus seiner Lende hervorgegangen waren; denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das zu Sichem war, auch sie gebar ihm einen Sohn; und er gab ihm den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn Joas', starb in gutem Alter; und er wurde begraben im Grabe seines Vaters Joas, zu Ophra der Abieseriter. (Richter 6.11) 33 Und es geschah, als Gideon tot war, da hurten die Kinder Israel wiederum den Baalim nach und machten sich den Baal-Berith zum Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Und die Kinder Israel gedachten nicht Jehovas, ihres Gottes, der sie errettet hatte aus der Hand aller ihrer Feinde ringsum. 35 Und sie erwiesen keine Güte an dem Hause Jerub-Baal-Gideons, nach all dem Guten, das er an Israel getan hatte. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)