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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Richter - Kapitel 2

Strafpredigt des Engels des HERRN

1 Und der Engel Jehovas kam von Gilgal herauf nach Bochim; und er sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und euch in das Land gebracht, das ich euren Vätern zugeschworen habe; und ich sagte: Ich werde meinen Bund mit euch nicht brechen ewiglich; 2 ihr aber, ihr sollt keinen Bund mit den Bewohnern dieses Landes machen, ihre Altäre sollt ihr niederreißen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht. Was habt ihr da getan! (5. Mose 7.2-5) 3 So habe ich auch gesagt: Ich werde sie nicht vor euch vertreiben; und sie werden zu euren Seiten sein, und ihre Götter werden euch zum Fallstrick werden. (Josua 23.13) 4 Und es geschah, als der Engel Jehovas diese Worte zu allen Kindern Israel redete, da erhob das Volk seine Stimme und weinte. 5 Und sie gaben selbigem Orte den Namen Bochim. Und sie opferten daselbst dem Jehova.

Untreue Israels nach dem Tod Josuas - Immer wiederkehrende Folge von Abfall und Strafe, Buße und Rettung

6 Und Josua entließ das Volk, und die Kinder Israel gingen hin, ein jeder in sein Erbteil, um das Land in Besitz zu nehmen. 7 Und das Volk diente Jehova alle Tage Josuas und alle Tage der Ältesten, welche ihre Tage nach Josua verlängerten, die das ganze große Werk Jehovas gesehen, das er für Israel getan hatte. (Josua 24.31) 8 Und Josua, der Sohn Nuns, der Knecht Jehovas, starb, 110 Jahre alt; 9 und man begrub ihn im Gebiete seines Erbteils, zu Timnath-Heres auf dem Gebirge Ephraim, nördlich vom Berge Gaasch. (Josua 24.29-30) 10 Und auch das ganze selbige Geschlecht wurde zu seinen Vätern versammelt. Und ein anderes Geschlecht kam nach ihnen auf, das Jehova nicht kannte und auch nicht das Werk, welches er für Israel getan hatte. 11 Und die Kinder Israel taten, was böse war in den Augen Jehovas und dienten den Baalim. 12 Und sie verließen Jehova, den Gott ihrer Väter, der sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt hatte; und sie gingen anderen Göttern nach, von den Göttern der Völker, die rings um sie her waren, und sie warfen sich vor ihnen nieder und reizten Jehova. 13 Und sie verließen Jehova und dienten dem Baal und den Astaroth. 14 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Israel, und er gab sie in die Hand von Plünderern, welche sie plünderten; und er verkaufte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum; und sie vermochten nicht mehr vor ihren Feinden zu bestehen. 15 Überall, wohin sie auszogen, war die Hand Jehovas wider sie zum Bösen, so wie Jehova geredet und wie Jehova ihnen geschworen hatte; und sie wurden sehr bedrängt. (3. Mose 26.17) (5. Mose 28.20) 16 Und Jehova erweckte Richter; und sie retteten sie aus der Hand ihrer Plünderer. (Apostelgeschichte 13.20) 17 Aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, denn sie hurten anderen Göttern nach und warfen sich vor ihnen nieder; sie wichen schnell ab von dem Wege, den ihre Väter gewandelt waren, indem sie den Geboten Jehovas gehorchten; sie taten nicht also. 18 Und wenn Jehova ihnen Richter erweckte, so war Jehova mit dem Richter, und er rettete sie aus der Hand ihrer Feinde alle Tage des Richters; denn Jehova ließ sich's gereuen wegen ihrer Wehklage vor ihren Bedrückern und ihren Drängern. 19 Und es geschah, wenn der Richter starb, so verderbten sie sich wiederum, mehr als ihre Väter, indem sie anderen Göttern nachgingen, um ihnen zu dienen und sich vor ihnen niederzuwerfen. Sie ließen nichts fallen von ihren Taten und von ihrem hartnäckigen Wandel. 20 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Israel, und er sprach: Darum daß diese Nation meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten, und sie meiner Stimme nicht gehorcht haben, 21 so werde auch ich hinfort niemand vor ihnen austreiben von den Nationen, die Josua übriggelassen hat, als er starb: 22 um Israel durch sie zu versuchen, ob sie auf den Weg Jehovas achten werden, darauf zu wandeln, wie ihre Väter auf ihn geachtet haben, oder nicht. (5. Mose 8.2) (Richter 3.1) (Richter 3.4) 23 Und so ließ Jehova diese Nationen bleiben, so daß er sie nicht schnell austrieb; und er gab sie nicht in die Hand Josuas.