1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)
Simsons Kampf mit dem Löwen, seine Hochzeit und überlistung durch die Philister
1Und Simson ging nach Timna hinab; und er sah in Timna ein Weib von den Töchtern der Philister.2Und er ging hinauf und berichtete es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe in Timna ein Weib gesehen von den Töchtern der Philister; und nun nehmet sie mir zum Weibe.3Und sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist unter den Töchtern deiner Brüder und unter meinem ganzen Volke kein Weib, daß du hingehest, ein Weib zu nehmen von den Philistern, den Unbeschnittenen? Und Simson sprach zu seinem Vater: Diese nimm mir, denn sie ist recht in meinen Augen.(2. Mose 34.16)4Sein Vater und seine Mutter wußten aber nicht, daß es von Jehova war; denn er suchte eine Gelegenheit an den Philistern. Und in jener Zeit herrschten die Philister über Israel.5Und Simson ging mit seinem Vater und seiner Mutter nach Timna hinab; und als sie an die Weinberge von Timna kamen, siehe, da brüllte ein junger Löwe ihm entgegen.6Und der Geist Jehovas geriet über ihn, und er zerriß ihn, wie man ein Böcklein zerreißt; und er hatte gar nichts in seiner Hand. Und er tat seinem Vater und seiner Mutter nicht kund, was er getan hatte.(Richter 13.25)7Und er ging hinab und redete zu dem Weibe, und sie war recht in den Augen Simsons.8Und er kehrte nach einiger Zeit zurück, um sie zu nehmen, und er bog ab, um das Aas des Löwen zu besehen, und siehe, ein Bienenschwarm war in dem Körper des Löwen, und Honig.9Da nahm er ihn heraus in seine Hände, und ging und aß im Gehen; und er ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen; aber er tat ihnen nicht kund, daß er den Honig aus dem Körper des Löwen herausgenommen hatte.10Und sein Vater ging zu dem Weibe hinab, und Simson machte daselbst ein Mahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun.11Und es geschah, als sie ihn sahen, da nahmen die dreißig Gesellen; und sie waren bei ihm.12Und Simson sprach zu ihnen: Ich will euch einmal ein Rätsel aufgeben; wenn ihr es mir in den sieben Tagen des Mahles kundtut und es erratet, so werde ich euch dreißig Hemden und dreißig Wechselkleider geben;13Wenn ihr es mir aber nicht kundtun könnet, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Wechselkleider geben. Und sie sprachen zu ihm: Gib dein Rätsel auf, daß wir es hören!14Und er sprach zu ihnen: Aus dem Fresser kam Fraß, und aus dem Starken kam Süßigkeit. Und sie vermochten das Rätsel nicht kundzutun drei Tage lang.15Und es geschah am siebten Tage, da sprachen sie zu dem Weibe Simsons: Berede deinen Mann, daß er uns das Rätsel kundtue, damit wir nicht dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Um uns zu berauben, habt ihr uns geladen, nicht wahr?16Und Simsons Weib weinte an ihm und sprach: Du hassest mich nur und liebst mich nicht. Das Rätsel hast du den Kindern meines Volkes aufgegeben, und mir hast du es nicht kundgetan. Und er sprach zu ihr: Siehe, meinem Vater und meiner Mutter habe ich es nicht kundgetan, und dir sollte ich es kundtun?17Und sie weinte an ihm die sieben Tage, da sie das Mahl hatten. Und es geschah am siebten Tage, da tat er es ihr kund, denn sie drängte ihn. Und sie tat das Rätsel den Kindern ihres Volkes kund.(Richter 16.16-17)18Da sprachen die Männer der Stadt zu ihm am siebten Tage, ehe die Sonne unterging: Was ist süßer als Honig? und was ist stärker als der Löwe? Und er sprach zu ihnen: Wenn ihr nicht mit meinem Kalbe gepflügt hättet, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten.19Und der Geist Jehovas geriet über ihn; und er ging hinab nach Askalon und erschlug von ihnen dreißig Mann und nahm ihre ausgezogenen Gewänder und gab die Wechselkleider denen, welche das Rätsel kundgetan hatten. Und sein Zorn entbrannte, und er ging hinauf in das Haus seines Vaters.20Und das Weib Simsons wurde einem seiner Gesellen gegeben, den er sich zugesellt hatte.(Richter 15.2)