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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 3

Zug durch den Jordan

1 Da machte sich Josua des Morgens früh auf, und sie brachen auf von Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel; und sie rasteten daselbst, ehe sie hinüberzogen. (4. Mose 25.1) 2 Und es geschah am Ende von drei Tagen, da gingen die Vorsteher mitten durch das Lager, 3 und sie geboten dem Volke und sprachen: Sobald ihr die Lade des Bundes Jehovas, eures Gottes, sehet, und die Priester, die Leviten, sie tragen, dann sollt ihr von eurem Orte aufbrechen und ihr nachfolgen. 4 Doch soll zwischen euch und ihr eine Entfernung sein bei zweitausend Ellen an Maß. Ihr sollt ihr nicht nahen, auf daß ihr den Weg wisset, auf dem ihr gehen sollt; denn ihr seid des Weges früher nicht gezogen. 5 Und Josua sprach zu dem Volke: Heiliget euch; denn morgen wird Jehova in eurer Mitte Wunder tun. (2. Mose 19.10) 6 Und Josua sprach zu den Priestern und sagte: Nehmet die Lade des Bundes auf und ziehet vor dem Volke hinüber. Und sie nahmen die Lade des Bundes auf und zogen vor dem Volke her. (Josua 6.6) 7 Und Jehova sprach zu Josua: An diesem Tage will ich beginnen, dich in den Augen von ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, so wie ich mit Mose gewesen bin, ich mit dir sein werde. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Und du sollst den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, gebieten und sprechen: Wenn ihr an den Rand des Wassers des Jordan kommet, so bleibet im Jordan stehen. 9 Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Tretet herzu und höret die Worte Jehovas, eures Gottes! 10 Und Josua sprach: Hieran sollt ihr wissen, daß der lebendige Gott in eurer Mitte ist, und daß er die Kanaaniter und die Hethiter und die Hewiter und die Perisiter und die Girgasiter und die Amoriter und die Jebusiter gewißlich vor euch austreiben wird. 11 Siehe, die Lade des Bundes des Herrn der ganzen Erde zieht vor euch her in den Jordan. 12 Und nun nehmet euch zwölf Männer aus den Stämmen Israels, je einen Mann für den Stamm. 13 Und es wird geschehen, wenn die Fußsohlen der Priester, welche die Lade Jehovas, des Herrn der ganzen Erde, tragen, in den Wassern des Jordan ruhen, so werden die Wasser des Jordan, die von oben herabfließenden Wasser, abgeschnitten werden, und sie werden stehen bleiben wie ein Damm. 14 Und es geschah, als das Volk aus seinen Zelten aufbrach, um über den Jordan zu ziehen, indem die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke hertrugen, 15 und sobald die Träger der Lade an den Jordan kamen, und die Füße der Priester, welche die Lade trugen, in den Rand des Wassers tauchten, - der Jordan aber ist voll über alle seine Ufer die ganze Zeit der Ernte hindurch, - 16 da blieben die von oben herabfließenden Wasser stehen; sie richteten sich auf wie ein Damm, sehr fern, bei Adam, der Stadt, die seitwärts von Zarethan liegt; und die nach dem Meere der Ebene, dem Salzmeere, hinabfließenden wurden völlig abgeschnitten. Und das Volk zog hindurch, Jericho gegenüber. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Und die Priester, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, standen festen Fußes auf dem Trockenen in der Mitte des Jordan; und ganz Israel zog auf dem Trockenen hinüber, bis die ganze Nation vollends über den Jordan gegangen war.